abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Jahresabschlusspräsentation versus Bilanzbericht (AP Compact)

2
letzte Antwort am 16.11.2017 09:12:51 von heitschmidt
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
heitschmidt
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
1064 Mal angesehen

Werte Community,

ich nutze schon seit Jahren gerne die PowerPoint Vorlage der DATEV zur Jahresabschlusspräsentation. Und schon seit Jahren ärgere ich mich über ein spezielles Problem. Ist schon anderen Nutzern aufgefallen, dass die Finanzlage/der Cashflow in der Standardkalkulationstabelle  in AP compact  ('Kapitalflussrechnung indirekte Methode') und in der Vorlage zur Jahresabschlusspräsentation mit anderen Werten ausgegeben werden? In AP compact entspricht die Ermittlung und Darstellung im Wesentlichen dem Standard nach DRS. In der Präsentation wird soweit ich weiß auf MIDIAS zurückgegriffen, was zu unüblichen Ergebnissen führt. Dabei ist in der hinterlegten EXCEL Datenbasis mit dem Sheet "WOHIN IST MEIN GELD GEFLOSSEN" die gleiche Datengrundlage vorhanden, aus der auch im Bericht die Kapitalflussrechnung ermittelt wird.

Das wäre ja alles nicht so schlimm, wenn man auf einfache Art und Weise die Daten in der PowerPoint-Präsentation bearbeiten/überschreiben könnte. Aber die für das Tool verwendete Programmierung ist so komplex, dass ich mit meinen Kenntnissen zu Powert Point/EXCEL nicht in die ....slides.xls-Datei eingreifen will. Die Gefahr etwas ganz und gar unbrauchbar zu machen scheint mir zu groß.

So gibt es noch jedesmal entweder Erklärungsbedarf bei der Abschlussbesprechung oder ich muss selbst eine andere Folie nachbauen.

Weiß jemand hier einen Rat, der das Problem - einfach - lösen würde?

Beste Grüße

H. Heitschmidt

DATEV-Mitarbeiter
Tobias_Saule
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
427 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Heitschmidt,

Sie beziehen sich auf Auswertungen rund um die Darstellung der Liquidität eines Unternehmens.

Die Liquidität kann im Rahmen von Finanzflussrechnungen bzw. Kapitalflussrechnungen näher analysiert werden. Im Bereich der Finanzflussrechnungen gibt es keinen gesetzlichen Standard wie bei Bilanz und GuV. In der Praxis und der gängigen Fachliteratur gibt es daher viele Schemata zur Darstellung der Liquidität.

Die Jahresabschlusspräsentation beinhaltet die Darstellung der Liquidität auf Basis eines analytischen Schemas (das von Ihnen angesprochene Schema MIDIAS). Damit kann eine fundierte, analytische Jahresabschlussaufbereitung für weiterführende Beratungszwecke vorgenommen werden.

Sie haben die Folie "Wohin ist mein Geld geflossen?" und den dazugehörigen Wertenachweis angesprochen. Die Werte dieser Folie stellen eine mögliche Darstellung der Liquidität auf direkter Basis dar. Es handelt sich um eine Darstellung, wie ausgehend vom Anfangsbestand Kasse/Bank sich der Endbestand von Kasse/Bank ergibt. Zu dieser Folie gibt es einen Wertenachweis, anhand dessen die Zahlen detaillierter nachvollzogen werden können.

Der eigentliche Cashflow in der Jahresabschlusspräsentation wird in einer separaten Folie ("Woher kommt der Cashflow?") dargestellt. Dieser Cashflow basiert auf dem MIDIAS Schema. Dazu gibt es in der Präsentation keinen Wertenachweis. Sie können den Cashflow jedoch  in der Anwendung Unternehmensanalyse im Detail nachvollziehen.

Gehen Sie dazu in die Unternehmensanalyse. Wählen Sie "Auswertungen | Zwei Jahresvergleich | MIDIAS Finanzflussrechnung mit Fonds Kontengruppen 2 Jahre".

Eine von Ihnen angesprochene einfache Bearbeitung/Änderung der Folien in der Powerpoint-Präsentation ist programm-seitig nicht vorgesehen. Die Präsentation soll den Stand des Unternehmens widerspiegeln, wie er sich aktuell und tatsächlich aus den gebuchten Werten in Kanzlei-Rechnungswesen ergibt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einige Info und Hintergründe dazu vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Saule

Produktmanagement und Service

Wirtschaftsberatung

DATEV eG

heitschmidt
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
427 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Saule,

es freut mich, dass es doch jemanden gibt, der das von mir zur Diskussion gestellte Thema verfolgt und auf die Anfrage reagiert. Ehrlich gesagt, habe ich nicht mit Reaktionen gerechnet, weil meine Erfahrungen im Kanzleialltag mir ein Bild zeigen, nach dem betriebswirtschaftliche Analysen bei vielen Berufsträgern nicht im Fokus stehen.

Aber Ihre Hoffnung, Infos und Hintergründe vermittelt zu haben, trügt. Meine Anfrage basiert genau auf dem Wissen, das Sie in Ihrem Beitrag nur noch einmal in anderer Form darstellen.

Es ist zwar richtig, dass es keine gesetzliche Definition der Darstellung einer Kapitalflussrechnung gibt (anders als die Gliederungsschemata für Bilanz und G+V nach §§ 266, 275 HGB). Allerdings gibt es gesetzliche Verpflichtungen zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung (§ 264 Abs. 1 Satz 2 erster HS HGB, § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB). Und über § 342 HGB haben seit 09.1998 die Vorgaben des DRSC in seinen DRS, die vom Bundesministerium der Justiz im Bundesanzeiger bekanntgemacht werden, zumindest ein erhebliches Gewicht. Für die Kapitalflussrechnung sind das dann DRS 2 bzw. DRS 21.

MIDIAS dagegen ist mir persönlich bisher nur bei der DATEV begegnet. Ich halte diese Darstellung auch für - euphemistisch gesagt - veraltet. Mit den IDW-Standards und den DRS gibt es etablierte Instrumente, die in der Praxis gerade bei der Rechnungslegung, also der Berichterstattung nach außen, angewendet werden und bekannt sind. Das weiß offensichtlich auch die DATEV, weil sie ja diese Instrumente im Bereich der Berichtschreibung anbietet.

Dort präsentiert der Berater also dem Mandanten mit Hilfe dieser Instrumente ermittelte Kennzahlen.

Sobald man aber die Präsentation nutzt, wird man bei Nutzung der Automatismen zwangsweise in eine andere Welt katapultiert.

Ich will ausdrücklich noch einmal klarstellen, dass ich die Präsentation grundsätzlich sehr schätze und auch gerne nutze. Ich habe aber diese - aus meiner Sicht sehr begründete - Einschränkung hinsichlich der Sinnhaftigkeit des Systems aus Berichts- und Präsentationstools, die einfach nicht aufeinander abgestimmt sind.

Das sollte m.E. dringend geändert oder das Präsentationstool aufgegeben werden.

Mit besten Grüßen

H. Heitschmidt

2
letzte Antwort am 16.11.2017 09:12:51 von heitschmidt
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage