Hallo,
folgender Fall:
ein Arbeitnehmer ist außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung von Montag bis Donnerstag auf Dienstreise. Dabei besucht er längerfristig (jetzt schon seit 4 Monaten) fast täglich 2 verschiedene ortsfeste betriebliche Einrichtungen eines Auftragsgeber in unterschiedlichen Städten. Er besucht beide Städte 3-4 mal pro Woche. Sind die Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei?
VG Nicole Funke
Hallo Frau Funke,
klären Sie bitte mit der Finanzverwaltung, ob die Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei abzurechnen sind. Informationen zu dem Thema finden Sie auch im Dokument "Verpflegungsmehraufwand / Dienstreise (Beispiele für Lodas).
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG