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Kann beim Kassenbuch online der handschriftliche tägliche Kassenbericht entfallen?

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letzte Antwort am 07.12.2017 18:34:57 von w_paul
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khh
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Können täglicher Kassenbericht und Kassensturz entfallen?

w_paul
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Kassenberichte ermitteln die Einnahmen, wenn keine Einzelaufzeichnungspflicht besteht.

Die Kassensturzfähigkeit muss immer gegeben sein. Lesen Sie sich intensiver in das Thema rein.

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heitschmidt
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Werter Herr Henning,

ich empfehle Ihnen für die weitere Wissensbasis folgende Dokumente in Lexinform:

https://secure4.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/1035977

LEXinform/Info-DB (Kassenbuch online - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung)

https://secure4.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5385277

Im Übrigen bekommt man beim Online Kassenbuch ja auch als Unterstützung eine Vorlage für das Zählprotokoll

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Beste Grüße

H. Heitschmidt

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khh
Einsteiger
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Sehe ich das richtig so: Bei Einsatz der Kassenbuchs in Unternehmen Online und bei bestehender Einzelaufzeichnungspflicht kann der handschriftliche tägliche Kassenbericht entfallen?!

VG Karl-Heinz Henning

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w_paul
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Ich würde Ihnen empfehlen den Kassenstand zusätzlich per Zählprotokoll zu ermitteln, obwohl dies gesetzlich nicht mehr notwendig ist. Die Einzelnen Stückzahlen müssen Sie nicht auflisten, aber ein Beleg des Zählens sollte vorhanden sein - da Sie kein Kassenbericht führen.

"In einem Urteil vom 16.12.2016 hat der BFH folgendes klargestellt:

Es muss weiterhin täglich ausgezählt werden.

Diese bedeutet jedoch nicht, dass bei einer offenen Ladenkasse ein Zählprotokoll zwingend notwendig sei, in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und –münzen aufgelistet wird.

Erforderlich – aber auch ausreichend – ist nach Ansicht des BFH ein „bloßer“ Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens erstellt worden ist. Dadurch ist das tägliche Auszählen ausreichend protokolliert.

Somit steht fest:

Ein vorhandenes Zählprotokoll erhöht die Beweiskraft der Kassenführung. Ein fehlendes Zählprotokoll führt jedoch nicht ohne Weiteres zu Zuschätzungen durch die Finanzverwaltung."

In einem BFH-Urteil war der Abgleich zwischen Soll und Istbestand mindestens monatlich zumutbar - täglich war bei Einzelaufzeichnungen nicht notwendig. Hierbei sollte aber immer die Branche beachtet werden.

Die Einnahmen müssen dann aber auch wirklich einzeln aufgezeichnet werden z. B. mit Auftragswesen Online jeder Geschäftsvorgang eine Rechnung.

Herr Dostal hatte sich hier mal über Einzelaufzeichnungen und Friseuren geäußert. Vielleicht kann er sich hier einklinken.

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letzte Antwort am 07.12.2017 18:34:57 von w_paul
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