abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

BWA: GewSt bei EÜR unter St./Vers./Beitr.?

8
letzte Antwort am 22.11.2017 17:35:10 von willimüller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 1 von 9
1239 Mal angesehen

Hallo Newsgroup,

auch wenn solche Diskussionen bei der Datev nicht beliebt sind: (Standardeinstellungen sind immer so schwierig ... dann lassen wir es lieber, wie es ist 🙂

Ich bin gerade bei einer EÜR BWA über den Anstieg der Kosten für "St./Vers./Beitr." gestolpert. Grund hierfür war die erstmalige Festsetzung von GewSt Vorauszahlungen (soll wohl mit "St." bezeichnet sein. Die Nachzahlung für die Vorjahre steckt unter den sonstigen Aufwendungen.

Eine sinnvolle betriebswirtschaftliche Aussagekraft hat BWA dadurch nicht. Gibt es eine Arbeitsgruppe bei der Datev, die sich mit der Gestaltung von BWAs befasst? Ich wäre bereit, dabei mitzuarbeiten.

Schöne Grüße

Willi Müller

0 Kudos
Tags (1)
DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 9
598 Mal angesehen

Hallo Herr Müller,

die einmalige Festsetzung von GewSt kann einer Periode zugeordnet werden. Die Nachzahlungen sind periodenfremd und finden sich deshalb unter sonstigen Aufwendungen in der Einnahmen-Ausgaben-BWA wieder.

Vielen Dank für Ihren Wunsch in einer Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. Es gibt derzeit jedoch keine Arbeitsgruppe, die sich mit der fachlichen Ausgestaltung der BWA beschäftigt. Sie können uns aber gerne Ihre Anregungen zur Prüfung einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Lachmann

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
0 Kudos
m_fehlau
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 9
598 Mal angesehen

Da auch wir hier sehr viel mit individuell angepassten BWAs arbeiten, fände ich ein Forum, in dem Änderungswünsche besprochen werden können, sehr hilfreich und würde gerne an einer solchen Arbeitsgruppe teilnehmen.

0 Kudos
christiankunz
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 9
598 Mal angesehen

M. E. gehört die GewSt (Vorauszahlungen und Nachzahlungen) in eine gesonderte Zeile,
weil

1. nur so ein Ergebnis vor Steuern ausgewiesen werden kann und

2. die Anrechenbarkeit der GewSt auf die ESt individuell verschieden ist.

Den jetzigen Ausweis halte ich für keine glückliche Lösung.

Grüße

willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 9
598 Mal angesehen

Hallo Herr Kunz,

danke für die Unterstützung. Es ist traurig, dass es bei der Datev keine Arbeitsgruppe gibt, die sich mit solchen Fragen beschäftigt. Das merkt man allerdings auch ... wenn ich nur daran denke, wie lange und oft ich schon angeregt habe, die Standardeinstellungen bei den Jahresabschlusseinstellungen zu ändern (z.B. wenn VJ Werte ausgegeben werden, sollen auch die VJ Zwischensummen (wie bei den GJ Werten) ausgewiesen werden... usw.).

Dass die GewSt nicht unter die Position "St./Vers./Beitr." gehört, müsste auch der Genossenschaft der Steuerberater klar sein - in der KFE der Standard BWA wird das ja schließlich auch so gemacht. Aber nee, es wird bei der Antwort der Datev auf diesen Punkt gar nicht reagiert...

Schöne Grüße

0 Kudos
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 6 von 9
598 Mal angesehen

Genauso unglücklich ist der Ausweis der Kfz Steuer in der betriebswirtschaftichen ( ! ) Auswertung. Welcher Mandant versteht, dass die Kfz Steuer nicht bei den Kfz Kosten sondern unter den betrieblichen Steuern ausgewiesen wird? In der KFE bei Bilanzierern ist das dort in 99 % der Fälle der einzige Posten, der dort ausgewiesen wird.

Es sei denn, jemand kommt auf die Idee, die Versicherungssteuer gesondert zu buchen und auch unter Versicherungen auszuweisen (wäre dann ja sogar konsequent 🙂

Schöne Grüße

Willi Müller

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 9
598 Mal angesehen

Hallo zusammen,

unter www.datev.de/mitmachen können Sie sich registrieren, um bei künftigen Produktentwicklungen mitzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Lachmann

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 8 von 9
598 Mal angesehen

Hallo Hr. Lachmann,

bevor ich überhaupt darüber nachdenke  an so einer Aktion teilzunehmen, möchte ich erst einmal von DATEV bzw. von den Teilnehmern Referenzen haben, inwieweit tatsächlich auf die Programmentwicklung Einfluß genommen werden kann.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass keinem der Teilnehmer die ganzen Ungereimtheiten aufgefallen sind und dagegen interveniert haben (Stichwort Kontenarten).

Hier ist DATEV in einer Bringeschuld, bevor ich meine kostbare Zeit investiere.

Gruß A. Martens

willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 9 von 9
598 Mal angesehen

Hallo Herr Lachmann,

na prima, da scheint ja nun ja etwas zu passieren. Ob diese Telefonbefrager, die häufig keine Ahnung von der Thematik haben, als Gesprächspartner geeignet sind, um Programmanregungen aufzunehmen, wird sich zeigen. Die Newsgroup fehlt allerdings in der Aufzählung der Möglichkeiten zur Sammlung von Anregungen.

Die konkreten Anregungen zur BWA müssten außerdem anderswo landen. Das sind ja keine Programmwünsche, die irgendwann umgesetzt werden könnten, sondern möglichst bald zu ändernde Zuordnungen in der BWA (vielleicht zum Jahreswechsel 2017/18) 🙂

Schöne Grüße

Willi Müller

0 Kudos
8
letzte Antwort am 22.11.2017 17:35:10 von willimüller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage