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UO und SmartLogin

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letzte Antwort am 04.12.2017 10:40:16 von Silvija_Döbereiner
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d_kuehn
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Wir haben für unsere UO-Mandanten jetzt SmartLogin aktiviert. Nun muss für SmartLogin die Rechte neu zugeteilt werden.

Der Nutzer hat bisher die Rechte lt. SmartCard. SmartLogin soll die gleichen Rechte wie die SmartCard haben.

Wie bekomme ich das am leichtesten hin? Hat jemand Tipps.

Danke. DK

mhp
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

die Rechte kann man ganz leicht bei der Rechteverwaltung Online bearbeiten. Man muss lediglich die Smartcard auswählen.

Mfg

MFG
Lea Novak
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d_kuehn
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Bedeutet Ihre Aussage, dass man SmartLogin einer SmartCard zuordnen kann? Wenn ja, wie?

Oder muss das SmartLogin über die Rechteverwaltung neu eingerichtet werden.

Danke. DK

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mhp
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 7
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Hallo Herr Kühn,

meines Wissens nach, muss der SmartLogin genauso wie eine Smartcard explizit in der Rechteverwaltung Online verwaltet werden. Diese werden dort separat dargestellt, sprich man kann einzeln den Benutzer, die SmartCard oder den SmartLogin verwalten.

Mit freundlichen Grüßen

L.Dürr

MFG
Lea Novak
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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 7
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Hallo,

die Antwort von Frau Dürr ist richtig, eine Kopierfunktion der Rechte ist nicht vorgesehen. Wir empfehlen aktuell, mit Gruppen zu arbeiten. Eine Anleitung finden Sie in der Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071517 .

Wir planen im Jahr 2018/2019 die Person als Rechteträger einzuführen.

Die Administration erfolgt dann nicht mehr pro Zugangsmedien, sondern pro Person. Die Freigaben vererben sich auf alle einer Person zugeordneten Medien. Eine separate Administration Ihres SmartLogin oder auch weiterer Zugangsmedien, welche Sie auf ihre Person bestellen, ist dann nicht mehr nötig.

Mit freundlichen Grüßen

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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mhp
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Hallo Frau Radicek,

wie sieht das denn dann aus mit Sticks, welche einem Mandant mit eigener Beraternummer bestellt wurden und Sticks auf die selbe Person mit unterschiedlichen Rechten nutzt. Wenn das umgestellt werden würde von jetzt auf nachher, dann könnten diese einzelnen Arbeitnehmer in der Firma im DUO plötzlich beispielsweise die Einzelüberweisungen und somit die verschiedenen Lohnzahlungen sehen.

Eine schwierige Sache!

Vielen Dank im Voraus...

Mit freundlichen Grüßen

L.Dürr

MFG
Lea Novak
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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
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Hallo Frau Dürr,

bei der Umstellung  auf eine Person als Rechteträger wird es so sein, dass jede Person ein eigenes Zugangsmedium mit eigenen Rechten braucht, so dass ein unbefugter Zugriff auf Daten ausgeschlossen ist.

Diese Umstellung wird aber nicht von heute auf morgen durchgeführt und Sie werden frühzeitig von DATEV über das neue Verfahren informiert.

Einen guten Wochenstart und winterliche Grüße aus Nürnberg

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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letzte Antwort am 04.12.2017 10:40:16 von Silvija_Döbereiner
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