Hallo zusammen,
wir haben im letzten Lohnlauf bei einigen Mitarbeitern Sachzuwendungen mit der Lohnart [2770] erfasst und wollten auch alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.
Die Übernahme der Steuern mit der Lohnart [2790] und der Sozialversicherungsbeiträge mit [2780] wurden dabei automatisch generiert.
Im Nachgang ist uns aufgefallen, dass nicht bei jedem Mitarbeiter die Übernahme der Steuern erfolgt ist.
Wie kann es denn sein das überhaupt keine steuerrechtlichen Abzüge durch den geldwerten Vorteil entstanden sind?
Auffällig ist, dass dies nur bei Angestellten die relativ viel verdienen bzw. über der Beitragsbemessungsgrenze liegen vorgefallen ist.
Vielen Dank für die Hilfe.
Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
prüfen Sie mal, ob bei den betroffenen Mitarbeitern auch keine Lohnart 2780 abgerechnet wird. Sollte dieses der Fall sein, so wäre es richtig, dass auch keine Lohnart 2790 abgerechnet wird. Die Lohnart 2790 berechnet ja nur die Lohnsteuer auf die durch den Arbeitgeber übernommenen AN-SV-Beiträge für den Sachbezug. Übernimmt der Arbeitgeber keine AN-SV-Beiträge - weil keine anfallen, weil der Arbeitnehmer z. Bsp. die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet -fällt auch keine zu übernehmende Lohnsteuer an.
Viele Grüße
T. Reich
Guten Morgen,
vielen Dank für die Antwort. Genauso ist es, jetzt ist mir alles klar.
Grüße
David Peters