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Mitteilung/Erläuterung/Nachricht an das Finanzamt in den Steuerprogrammen

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letzte Antwort am 26.10.2017 15:08:17 von phex
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phex
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo Community,

ich bin mir sicher, einen Menüpunkt in den Steuerprogrammen gesehen zu haben, bei dem man dem Finanzamt zusammen mit der Steuererklärung eine Nachricht hinterlassen kann. Die Steuererklärung wird dann auf jeden Fall aus der automatisierten Bearbeitung genommen. Doch irgendwie finde ich das ganze nicht mehr
Wir arbeiten mit der 11.10A Pilot

grandfunck
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
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Moin, moin,

eine derartige Funktion wäre schön, allein ich habe diese noch nie gesehen und bisher nichts davon gehört. Vielleicht ja ab DVD 11.1 ?

Mein großer Wunsch in diese Richtung wäre nicht nur die Übermittlung von Infos = Schreiben an die Finanzverwaltung, sondern auch die Übertragung von Belegen (pdf o. ä.)  zusammen mit der Erklärung. Einmal senden und alles beim Amt. Das wäre ein Fortschritt, der das Leben im Büro deutlich erleichtern würde. Aber ob ich das noch erlebe?

Erläuterungen mit zu übertragen wäre jedenalls schon sehr hilfreich, z. B. auch xls-Anlagen zur Erklärung, die ja bisher extra "von Hand" an das Amt geschickt werden müssen. Ohne Bereitschaft auf der Verwaltungsseite verschlüsselte E-Mails zu empfangen, bleibt nur der gute alte Postweg und damit ein ordentlicher und nicht mehr zeitgemäßer Systembruch. Es wäre toll, wenn die DATEV hier gegenüber der Verwaltung etwas die Marktmacht zu Gunsten ihrer Genossen spielen lassen könnte.

Hoffende Grüße

WF

wielgoß
Experte
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Herr Hoffmann,

da waren Sie vermutlich in der Kapitalertragsteuer-Anmeldung (2017) unterwegs. Die gleiche Funktion gibt es ebenfalls in der UStVA des Rechnungswesen-Programms.

Dieses Kennzeichen ist für Steuererklärungen ab Veranlagungszeitraum 2017 vorgesehen und durch eine Änderung der AO erforderlich geworden.

Werden hier Angaben gemacht, wird (soll) der Steuerfall aus der automatischen Bearbeitung ausgeschlossen werden. Es eignet sich also vor allem, um bestimmte, eventuell strittige, Sachverhalte zu schilden, die verfahrensrechtlich beachtlich sind. Nicht gedacht ist es für allgemeine Informationen ("Bitte Belege direkt an Mandant zurücksenden.").

Die Belegkennzeichnung ("Belegeinreichung") besteht daneben weiter.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

phex
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Vielen lieben Dank! Das war es. Ich habe die ganze Zeit im Einkommensteuerprogramm gesucht, und es dort nicht gefunden!

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letzte Antwort am 26.10.2017 15:08:17 von phex
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