Hallo,
gibt es die Möglichkeit eine Anlage V im Einkommensteuerprogramm inaktiv zu setzen z.B. aufgrund fehlender Einkunftserzielungsabsicht ohne Sie komplett löschen zu müssen für den Fall dass das betreffende Objekt später einmal erneut steuerlich berücksichtigt werden soll?
Grüße
M. Gabriel
Das ist leider nicht möglich.
Ich hatte diesen Wunsch auch schon geäußert, um z. B. schnelle Alternativrechnungen erstellen zu können.
... oder um die Anlage KAP inaktiv zu setzen, weil die StB-Kosten dafür höher wären als die einbehaltene KapESt und zu verhindern, dass die KapESt trotzdem mit in die Berechnung einfließt. Gute Idee!
@Datev: Ist das machbar? Bitte ggf. auch eine Wunschnennung von mir mit aufnehmen Danke!
Viele Grüße.
Edit: kursiver Text
Hallo,
bei der Anlage Kap funktioniert das schon - einfach oben rechts in der Anlage Kap (nicht in der Detailerfassung) einen Haken setzen.
Für die weiteren Anlagen unterstütze ich den Wunsch nach einer solchen Funktion auch.
Viele Grüße,
B. Fitschen
Hallo Frau Fitschen,
in der Tat. Super! Vielen Dank!
Viele Grüße.
Wenn ich eine Anlage Kap inaktiv setze, wird sie nicht mehr übermittelt oder gedruckt, aber in der Berechnung weiter berücksichtigt. Dies finde ich sehr irritierend. Oder habe ich etwas übersehen?
Gerade getestet, nee, ist bei mir auch so. Das ist natürlich nicht hilfreich ...