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Mandantenübertrag von Lohn und Gehalt zu LODAS

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letzte Antwort am 26.10.2017 15:16:40 von rvh
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andreashofmeister
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Ein weiteres Kuriosum:

Abgebender Berater erstellt Lohn mit Lohn und Gehalt

aufnehmender Berater mit LODAS

DATEV schickt einen Brief an den aufnehmende Berater mit dem Hinweis auf o.a. Konstellation und entsprechenden Textpassagen...

Der abgebender Berater müsste/sollte/könnte eine Lohn-Archiv-DVD erstellen. Geht aber nicht mehr, da der Lohn ja zwischendurch auf den neuen Berater übertragen wurde (der Prozess der Übertragung ist in vollem Gange und kann auch nicht gestoppt werden).

Der aufnehmende Berater kann aber nichts mehr machen.

Wer bei DATEV denkt sich denn aus?

Die freundliche Hotlinemitarbeiterin der DATEV stimmte mir diesbezüglich zu, dass das irgend wie nicht ganz durchdacht ist....

So kann man auch seine  Zeit verbringen....Kommt zwar nicht häufig vor, ist aber total ineffektiv....

Oder?

Community Manager
Dirk_Jendritzki
Community Manager
Community Manager
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Hinweis: Beitrag abgetrennt und als neues Thema von Logistik und Auslieferung in Personalwirtschaft​ verschoben.

Grüße

Dirk Jendritzki

Viele Grüße Dirk Jendritzki
Head of DATEV-Community | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

überträgt der abgebende Berater Daten von Lohn und Gehalt an einen annehmenden Berater, der Lodas in Einsatz hat, ist es grundsätzlich empfohlen, dass der abgebende Berater eine Lohn-Archiv DVD anfordert.

Auch wenn die Archivierung des Lohnbestandes im Rechenzentrum mit dem Übertrag gelöscht wird, kann dennoch eine erneute Archivierung über den Lohn Bestand am PC erfolgen. Anschließend kann eine Archiv-DVD in Lohn und Gehalt abgerufen werden.

Sollte der Vorberater auch den Lohnbestand am PC gelöscht haben, ist es dennoch möglich eine Archiv-DVD über DATEV im Rahmen einer individuellen Dienstleistung anzufordern.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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andreashofmeister
Allwissender
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Guten Morgen Frau Dietl,

danke für Ihre Ausführungen.

In der Praxis ist es aber so,  dass zunächst der übernehmende Neuberater nichts vom Vorsystem des abgebenden Altberaters  weiß. Meistens kommt dann die Aussage des Mandanten à la "wir bekommen die Auswertungen von DATEV".  Und dann kommt das DATEV-Formular

Das DATEV-Formular wird ausgetauscht und die Schwierigkeiten nehmen ihren Lauf.

1. dem abgebenden Berater ist es relativ egal, ob der aufnehmende Lodas hat oder was auch immer. Er stimmt der Datenübernahme zu und der Fall ist für ihn erledigt.

2. der übernehmende Berater erfährt erst durch ein Schreiben der DATEV davon, dass Altberater in  LuG und Neuberater in Lodas abrechnet.

3. Zum Zeitpunkt der Übernahme und Erstellung des unter 2. erwähnten Schreibens ist die Mandatsübertragung durch die DATEV aber bereits im vollen Gange (und kann auch nicht mehr "aufgehalten" werden).

Kann man also für diese Fälle nicht einfach eine Zwischenstufe einbauen (eine Art Bremse des Mandantenübertrags)?

Je nachdem, unter welchen Umständen die Mandatsübertragung vonstatten geht, ist nämlich eine (nachträgliche) Erstellung der Archiv-DVD (durch den Altberater) recht müßig anzufordern.

Oder seh´  ich das falsch?

Vielen Dank für eine Aufklärung,

mfG

A. Hofmeister

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rvh
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Hallo Herr Hofmeister,

u.a. für solche Fälle haben wir beide Programme hier auf unseren Rechnern drauf, können uns nach dem Beraterübertrag dann aus dem RZ die dort liegenden Datenbestände und die Übersicht der vorhandenen Archivsicherungen (die in LuG ja eh separat anzustoßen sind) abrufen. Eventuell muss man nämlich in LuG die manuelle Bereitstellung fürs Archiv auch erst noch ergänzen, bevor man dann eine - dann vollständige - Archiv-DVD abrufen kann. Denn anders als das RZ werden in LuG die Archivsicherungen nicht automatisch erstellt - hier muss man feinsinnig zwischen einer "im Rahmen des Monatsabschluss automatisierbaren" reinen Datenbestandssicherung und einer Archivsicherung unterscheiden.

Damit ist aber auch die "aufnehmende Kanzlei" in der Lage, das Problem sowohl der Einsichtnahme in die konkreten Daten im Programm als auch der Erzeugung der Archiv-DVD noch einigermaßen elegant zu lösen.

Für den Weg von LuG nach LODAS ist auch erst einmal die Sinnhaftigkeit der Übernahme mittels DATEV-Tool zu checken, denn wegen der deutlichen Unterschiede in der Datenhaltung bei den Programmen sind auf jeden Fall Nacharbeiten in LODAS notwendig, weshalb die DATEV selbst von einem Tooleinsatz bei nur wenigen AN abrät, da die Nacharbeiten dann im Vergleich zur Neuerfassung in LODAS höher sein sollen.

Für den "umgekehrten Weg" - LODAS/RZ nach LuG - gibt es in LuG eine eigene Importschnittstelle, die aber auch zu Nacharbeiten führt wegen der unterschiedlichen Lohnarten(Konzepte).

Grüße

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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andreashofmeister
Allwissender
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Hallo Herr Hein,

danke für den Lösungsansatz. Kann man natürlich machen. Aber die Arbeit möchte ich mir gerne sparen (ich weiss aus dem Stand noch nicht mal, ob dadurch evtl. auch zusätzliche Kosten für LuG-Lizenzen entstehen oder nicht).

Letztendlich "landet" hier eh alles in LODAS. Und das angesprochene Tool nutzen wir (sowieso) nicht, da wir zum Zwecke der Einrichtung eine andere Meinung bzw. Arbeitsweise vertreten. Dadurch gibt es auch keine Nacharbeiten, die gar nicht erst entstehen.

Schlussendlich geht es mir nur um die Möglichkeit der Kenntnisnahme bzw. den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Einsatzes von LuG beim Vorberater. 99 % der übernommen Lohnbestände sind vorher mit LODAS bearbeitet worden.

Seltsamer bzw. erfreulicherweise wurde mir das Aktivwerden einer solchen "Bremse", sprich der vorbehaltlosen Übernahme von LuG-Daten auch seitens der DATEV-Hotline bestätigt.

Soll eben einfach nur ein Hinweis sein....

VG,

Hofmeister

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rvh
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Hallo Herr Hofmeister,

die Bereitstellung einer LuG-Lizenz löst im Mehrwertangebot keine zusätzlichen Lizenzkosten aus - ansonsten lt. Preisliste (Art. 41842 oder 41845).

Mit der eigenen LuG-Datenvorhaltung erschliessen Sie sich z.B. auch die Möglichkeit der DALY-Auswertung auf diese Daten, was uns hier auch schon sehr geholfen hat.

Nochmals Grüße

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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(Albert Einstein, 1879-1955)
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letzte Antwort am 26.10.2017 15:16:40 von rvh
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