Hallo,
mir wurde für die Gehaltsabrechnung der Standort- und damit Mandantenwechsel von Mandant A nach Mandant B zum 01.09. mitgeteilt. Nach der Abrechnung habe ich erfahren, dass der Wechsel in Wirklichkeit von Mandant A nach Mandant C zum 18.09. erfolgte - also anderes Datum und völlig falscher Mandant.
Wie muss ich nun vorgehen, um die ganzen Meldungen an die KK bzw. Finanzamt zu "stornieren". Beim Finanzamt ist ein Storno ja nicht möglich, da würde ich die Abmeldung einfach auf den Tag legen, zu dem er fälschlicherweise angelegt wurde. Wie funktioniert das dann mit den Gehaltszahlungen? Was mache ich mit dem Eintritts- und Austrittsdatum, wenn der MA dort ja eigentlich nie angefangen hat.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und beste Grüße
Sebastian Gutknecht
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Gutknecht,
Sie müssen hier das Austrittsdatum mit dem Eintrittsdatum gleichsetzen und das Gehalt aus der Entlohnung löschen.
Dann legen Sie den Mitarbeiter ganz normal bei dem anderen Mandanten an. Sollten die Überweisungen der Gehälter schon raus sein, dürfen Sie nicht vergessen das bereits gezahlte Gehalt beim neuen Mandanten als Vorschuss einzutragen.
Bzgl. der Abmeldung beim Finanzamt, müssen Sie glaube ich die Abmeldung zum 02.09. beim falschen Mandanten erstellen und die Anmeldung beim neuen Mandanten zum 03.09..
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Herr Niggemann,
vielen Dank für die Antwort. Die Neuanmeldung beim neuen Mandanten dürfte der 18.09. sein, weil er ja dann erst dort eintreten soll. Die Frage ist, ob man dann beim alten Mandanten nochmal anmeldet, denn dort ist er ja bis dato zum 31.08 ausgetreten, dürfte aber erst am 17.09. ausgetreten sein. Eine Wiederanmeldung dort vom 01.09. bis 17.09. ist ja auch nicht möglich, da der 01.09. jetzt bereits geblockt ist durch die Falschanmeldung. D. h. zu diesem Zeitpunkt kann er gar nicht mehr woanders angemeldet werden.
Gruß
Sebastian Gutknecht
Hallo Herr Gutknecht,
die ELStAM-Abmeldung bei dem falschen Mandanten B muss und kann mit dem Eintrittsdatum 01.09.2017 wieder abgemeldet werden.
Bei dem falschen Mandanten sollten Sie danach das Eintritts- und Austrittsdatum auf einen Zeitraum außerhalb des aktuellen Nachberechnungszeitraums setzen (also z.B. 31.12.2015 bis 31.12.2015). Dies führt dazu, dass keine weiteren Meldungen erstellt werden und die Löschung in LODAS mit der entsprechenden Jahresübernahme ins nächste Jahr erfolgt.
Bei dem Mandanten A sollten Sie dann eine Anmeldung zum 02.09.2017 vornehmen, da der 01.09. (wie Sie selbst ja schon schreiben) nicht mehr geht. Nachdem diese Anmeldung erfolgt ist und Ihnen eine entsprechende Rückmeldung vorliegt, können Sie dann die Abmeldung zum 17.09.2017 vornehmen.
Die Anmeldung beim Mandanten C erfolgt dann zum 18.09.2017. Hier würde ich aus Sicherheitsgründen warten, bis Sie für die An- und Abmeldung beim Mandanten A entsprechende Rückmeldungen erhalten haben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Gutknecht,
beim Mandant A machen Sie keine Wiederanmeldung. Hier tragen Sie statt den 31.08. den 17.09. als Austritt ein und das Programm korrigiert dann die Abrechnung automatisch.
Wenn Sie einen neuen Beschäftigungszeitraum mit 01.09. bis 17.09. anlegen, können Sie keine Nachberechnungen mehr für die anderen Monate vornehmen, falls hier mal welche anfallen sollten.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Herr Lutz,
ich habe jetzt zunächst das Ein- und Austrittsdatum in LODAS auf 01.09. gelegt beim falschen Mandanten. Allerdings sagt er mir hier in der Probeabrechnung dass keine DÜ-Meldung an die Krankenkasse erstellt werden kann, weil kein beitragspflichtiges Entgelt abgerechnet wurde (ich habe das Gehalt ja rausgenommen, wie von Herr Björn vorgeschlagen).
Das mit dem Ändern des Datums auf einen länger zurückliegenden Zeitraum soll doch erst nach der Abrechnung im Oktober passieren, oder?
Guten Morgen Herr Gutknecht,
die Meldung ist schon korrekt, da Sie den Lohn schon abgerechnet hatten werden deshalb die alten Meldungen jetzt storniert und keine neuen Meldungen erstellt.
Gruß
Guten Morgen,
müsste mir die Stornierung dann nicht in der Probeabrechnung angezeigt werden?
Gruß
Sebastian Gutknecht
Nein, da die SV-Meldung nie bei der Probeabrechnung mit ausgegeben wird.
Außerdem führen Sie eine Wiederholungsabrechnung für diesen Mitarbeiter durch, weshalb die Brutto/Netto-Abrechnung nicht ins Minusgesetzt wird.
Sie könnten hier alternativ mit der Abrechnungsvorschau arbeiten, jedoch ist diese kostenpflichtig.
Gruß
Björn Niggemann
Guten Morgen!
Nein, eine Abrechnung mit 01.09. bis 01.09. würde ich nicht durchführen. Dies führt tatsächlich zu Fehlern, da dabei vom Programm unterstellt wird, dass der Mitarbeiter einen Tag gearbeitet hat - was ja nicht der Fall ist.
Die ELStAM-Abmeldung sollten Sie aus LODAS direkt anstoßen. Wenn Sie die Personaldaten des Mitarbeiters aufgerufen haben über Mitarbeiter - Elektronische Lohnsteuerkarte.
Für die Oktober-Abrechnung würde ich dann den Beschäftigungszeitraum löschen. Hierdurch wird die bisherige Anmeldung bei der Krankenkasse storniert und die Beiträge usw. zurückgerechnet.
Danach können Sie dann den Beschäftigungszeitraum mit 31.12.15 bis 31.12.15 erfassen. Wenn Sie dies nicht machen, behalten Sie diesen Mitarbeiter auf ewig als "Karteileiche" in LODAS.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Besten Dank, Herr Lutz!
Herzliche Grüße
Sebastian Gutknecht