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beA - Augen auf im Rechtsverkehr!!! Fehladressierung möglich!!

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letzte Antwort am 16.11.2017 15:22:18 von agmü
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Michael-Renz
Experte
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Hallo Community,

mit Erschrecken habe ich festgestellt, dass nun plötzlich im Gesamt-Empfängerverzeichnis von beA auch unsere früheren Safe-ID´s aus der EGVP-Zeit unter unserem Namen gefunden werden. Man kann also aus beA an die alte EGVP-ID etwas senden. das bedeutet, dass wir beide Empfangswege überwachen müssen!!!!! was mir allerdings nicht mehr möglich ist (Zertifikat abgelaufen!!!!)

Dieses Problem habe ich nur zufällig aufgedeckt, weil ein sehr zuverlässiger Berufskollege mir glaubhaft versichert hat, eine beA-Nachricht an mich übermittelt zu haben, die ich aber definitiv nicht bekam. Bei der Recherche nach dem möglichen Problem (z.B. versehentlich Namengleichheit) habe ich im Verzeichnis plötzlich meinen Namen doppelt gefunden -> siehe ScreenshotUnbenannt.PNG

Der erste Eintrag ist die "alte Safe-ID" aus EGVP-Zeiten, der zweite Eintrag ist die derzeit gültige Safe-ID von mir bei beA-BRAK.

Wenn nun ein "unaufmerksamer" Versender den ersten Eintrag verwendet, kann er zwar über beA senden, es wird aber nach EGVP-Client übertragen. Dort habe ich versucht, die Daten abzurufen (über den Governikus-Justizclient), aber ich erhalte nichts - es kommt ausschließlich der Hinweis, dass mein Zertifikat abgelaufen sei (stimmt!!) und Nachrichten sind nicht mehr abrufbar.

Ich hab im Moment noch keine Ahnung, wie ich diesen "Alt-Eintrag" loswerde - zumal der bis vor ein paar Wochen definitiv nicht im Gesamtverzeichnis stand. Ich vermute, dass mit der unseligen Freigabe des beA-Verzeichnisses für jedweden EGVP-Nutzer genau dieses Problem entstand.

NACHTRAG:

"Suchet, so werdet ihr finden - klopfet an, so wird Euch aufgetan!"

Ich habe gefunden wie "alte" Govello-Postfächer gelöscht werden können.

-> Link siehe hier: http://www.elrv.info/_downloads/faq/Anleitung-Loeschen-Postfaecher.pdf

Also Handlungsempfehlung: Nach endgültigem Umstieg auf beA UNBEDINGT daran denken, dass die alte Govello-ID/ Postfach gelöscht wird. Solange das Zertifikat noch nicht abglaufen ist, kann man das offensichtlich selbst - Nach Ablauf nur noch mit dem Antrag über die EGVP-Seite.

Nachricht geändert durch Michael Renz

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
agmü
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Hallo Herr Kollege,

Die Sichtbarkeit des Alteintrags dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass die Kammer das beA für die Kommunikation mit den Mandanten zum EGVP hin geöffnet hat ;siehe hier.

mfkg

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
agmü
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Ihre Handlungsempfehlung sollte mit Bedacht umgesetzt werden.

Soweit bekannt werden Mahngerichte die laufenden Verfahren, die über EGVP/Governikus begonnen wurden auch weiter über diese Plattform abwickeln.  Daher werden vorübergehend beide System parallel betrieben werden müssen.  Das vorzeitige Löschen des Postfaches kann ansonsten höchst unangenehme Folgen zeigen .

Sollte der EGVP-Client tatsächlich am 31.12. abgeschaltet werden, lässt sich hier der Governikus Communikator "beschaffen".

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
Michael-Renz
Experte
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Hallo Community,

lieber Andreas,

deshalb mein Hinweis auf den "endgültigen" Umstieg.

Und das meint "unsere" Kammer im aktuellen Newsletter dazu:

" Und bereits laufende Verfahren? Nehmen Sie Kontakt mit der
Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts auf und weisen auf die Änderung des
Postfachs hin. Anschließend rufen Sie letztmalig alle Nachrichten über den
alten EGVP-Client ab und löschen dann unbedingt das dazugehörige Postfach (vgl.
beA-Newsletter
43/2017
)."

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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agmü
Meister
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Hallo Herr Kollege,

ich habe bisher nur negative Erfahrungen mit den Geschäftsstellen gemacht.  Flexibilität dürfen Sie von dort im Regelfall nicht erwarten.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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letzte Antwort am 16.11.2017 15:22:18 von agmü
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