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Durchschnittsspeicher Lodas

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letzte Antwort am 30.10.2017 15:47:15 von
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mariahagen
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem bei einem Mandanten der regelmäßig Steuer- und Sv-Freie Zuschläge zahlt.

Ich habe die Dokumente 5303233 und 1070204 gelesen.

Dort geht es aber immer um Monatslohn, oder? Es handelt sich aber um Gehaltsempfänger, die bei Urlaub, Krankheit oder Bechäftigungsverbot das Gehalt normal weiterbekommen. Ich muss also nur die Zuschläge zubuchen.

Angesichts steigender Mitarbeiterzahlen möchte ich nun Durchschnittsspeicher einrichten. Es sind bei den Angestellten feste Arbeitszeiten hinterlegt.

Die Aushilfen arbeiten unterschiedlich.

Ich wollte mit dem Durchschnittsspeicher 3 und Betrag arbeiten, aber irgendwie bekomme ich es nicht hin.

Hat sich jemand vielleicht auch schon damit herumgeschlagen und kann mir auf die Sprünge helfen???

Vielen Dank und Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

zum Einrichten eines Durchschnittsspeichers sind die von Ihnen angegebenen Dokumente korrekt. Diese beziehen sich nicht ausschließlich auf den Monatslohn.

Im Dok.-Nr. 5303233 - Durchschnittsspeicher für die Lohnabrechnung verwenden (Beispiele für LODAS) finden Sie unter Punkt 7 ein Beispiel für die Berechnung von Urlaub in Verbindung mit SFN-Zuschlägen.

Grundsätzlich schlüsseln Sie als Erstes unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Durchschnitte, welche Lohnarten in den Durchschnittsspeicher einfließen sollen. Achten Sie hierbei auf den Bearbeitungsmonat. Wenn Sie aus dem Durchschnitt der letzten drei Monate rechnen wollen, müssen Sie die Eingaben in einem vergangenen Bearbeitungsmonat vornehmen.


Beispiel: Wenn Sie eine Lohnart in 10/2017 abrechnen wollen, die aus dem Durchschnitt der letzten drei Monate rechnet, muss die Speicherung bereits ab Monat 07/2017 geschlüsselt werden.

Als Zweites benötigen Sie eine Lohnart, die aus dem angelegten Durchschnittsspeicher rechnen soll (z.B. Stammlohnart 150 auf Tagesbasis). Wenn Sie die Durchschnittsberechnung auf Tagesbasis durchführen möchten, ist unter Punkt 6.2 im oben genannten Dokument ein Eingabebeispiel zu finden.

Viele Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mariahagen
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Frau Frohmeyer,

die LA habe ich den Durchschnittsspeicher 3 gesteuert.

z.B. LA 3 + 4 Nacht -u Sonntagszuschläge pro Stunde/Druchschnitt des Monats

Nun habe ich die st-und sv.pfl. LA (höhere LA-Nr.)angelegt und diese rechnet auch richtig.

Wie bekomme ich denn die Werte dieser neuen LA in den Durchschnittsspeicher?

Also wie Zinseszins. Der Durchschnitt muß sich doch um diese Zuschläge erhöhen!?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

möchten Sie die neu angelegten Lohnarten nicht nur aus dem Durchschnittspeicher rechnen lassen, sondern gleichzeitig auch wieder in den Durchschnitt einfließen lassen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Schlüsseln Sie bitte im Bearbeitungsmonat, in dem die neue Lohnart angelegt wurde, unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Durchschnitte, in welchen Durchschnitt die Lohnart einfließen soll. Prüfen Sie, ob die Lohnart mit Stunden, Tagen oder Betrag berücksichtigt werden soll.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Hallo Frau Hagen,

sind Sie sicher, dass Sie das (abgerechnete und ausgezahlte) Urlaubsentgelt für die Ermittlung des Urlaubsentgelts der Folge-Monate heranziehen wollen? In meiner Literatur ist immer nur von Zuschlägen die Rede, die sich erhöhend auf das Urlaubsentgelt auswirken, aber nicht dass sich das Urlaubsentgelt erhöhend auf das Urlaubsentgelt auswirkt.

Und bei Krankheit hilft Ihnen ein Durchschnittsspeicher nicht weiter, da hier das Entgelt zu zahlen ist, dass erzielt worden wäre, wenn der Arbeitnehmer nicht krank gewesen wäre. Der Durchschnitt der letzten drei Monate ist hier nicht relevant.

Gruß

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letzte Antwort am 30.10.2017 15:47:15 von
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