Hallo,
zur korrekten Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung 2017 für Grenzgänger können meines Erachtens nach nur noch Lohnarten verwendet werden,
die in der Schlüsselung "Steuer + SV Behandlung" den Schlüssel 24 oder 25 haben.
Wie erkennt LODAS im Falle des Vorliegens einer Pfändung, dass bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld Lohnbestandsteile unpfändbar oder nur teilweise
pfändbar sind.
Gruß
Hubertus Marx
Nachricht geändert durch Hubertus Marx
Ergänzende Frage:
Ich bin gerade dabei alle Lohnarten für die Grenzgänger neu anzulegen. Wenn für die "SV und Steuerrechtliche Behandlung" einer Lohnart nur noch die Schüssel 24 + 25 verwendet werden können, wie kann ich dann Einfluss nehmen auf SV-Pflicht bzw. SV-Freiheit?
Gruß
Hubertus Marx
Hallo Herr Marx,
aktuell klären wir noch den Sachverhalt in Bezug auf Ihre Frage, wie Sie Einfluss nehmen auf SV-Pflicht bzw. SV-Freiheit. Wir melden uns zeitnah wieder bei Ihnen.
Zum Thema Pfändung kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Programm LODAS erkennt anhand der verwendeten Stammlohnart welcher Pfändungsfreibetrag berücksichtigt werden soll.
Wenn Sie beispielsweise die Stammlohnart 241 für die Abrechnung von Weihnachtsgeld nutzen und die Steuer- und SV-Behandlung auf 25 ändern, wird die Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens - höchstens jedoch 500,00 EUR für die Pfändung herangezogen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
lt. Ihrer Antwort vom 19.10.2017
"aktuell klären wir noch den Sachverhalt in Bezug auf Ihre Frage, wie Sie Einfluss nehmen auf SV-Pflicht bzw. SV-Freiheit. Wir melden uns zeitnah wieder bei Ihnen."
möchte ich nachfragen, ob eine Klärung zwischenzeitig "zeitnah" herbeigeführt werden konnte.
Wie Sie sich vorstellen können, bleibt nicht mehr viel Zeit um die Voraussetzungen für eine korrekte Lohnsteuerbescheinigung 2017 zu schaffen.
Ich freue mich auf eine "zeitnahe" Antwort.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Marx
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo zusammen,
leider gibt es zu diesem Sachverhalt keine Lösung in LODAS. Die Lohnarten, die in der Steuer- und SV-Behandlung mit 24 oder 25 geschlüsselt werden, sind grundsätzlich immer SV-pflichtig.
Wir stehen mit unseren Entwicklungskollegen in Kontakt, ob und wie diese Problemstellung im Programm ausgebaut werden kann.
Derzeit ist es so, dass solche Bezüge z. B. über die Lohnart 201 (St-pflichtig / SV-frei) abgerechnet werden können. Diese werden allerdings nicht in der Zeile 16 der LSt-Bescheinigung ausgewiesen.
Bitte entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung.
Freundliche Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG