Hallo Community,
ein AN ist zum 30.09.17 ausgeschieden und soll mit dem Lohnlauf 10. eine NB für Urlaubsabgeltung (wg Krankheit Ende 9.17) erhalten. Die Arbeitsbescheinigung soll ich vorab machen. Erfolgt in der Bescheinigung neben Ziff. 9.3. auch ein Eintrag in Ziff. 9.4. (es erfolgte keine Abfindungszahlung)? Erscheint der Urlaubsabgeltungs-Betrag irgendwo oder wird nur das Datum bei 9.3. errechnet?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Guten Morgen Frau Scheck,
es muss nur der Punkt 9.3 ausgefüllt werden, allerdings glaube ich, dass Sie das Datum selber eintragen müssen.
Ein Eintrag in 9.4 erfolgt nicht.
Stattdessen müssen Sie den Betrag in 8.1 eintragen, da es sich hierbei um eine beitragspflichtige Einmalzahlung handelt.
Gruß
Björn Niggemann
Stattdessen müssen Sie den Betrag in 8.1 eintragen, da es sich hierbei um eine beitragspflichtige Einmalzahlung handelt.
Nein!
In den Erläuterungen der Arbeitsagentur (und dem Hilfetext des Programms Bescheinigungen) heißt es zu Punkt 8.1:
Urlaubsabgeltungen sind weder hier noch bei den Angaben zum Arbeitsentgelt zu bescheinigen.
Viele Grüße
Uwe Lutz