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LODAS; Pfändung, mehrere Einkommen

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letzte Antwort am 28.11.2023 15:31:18 von TinaJ
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annettbahr
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Für einen Mitarbeiter muss eine Pfändung abgerechnet werden. In dem Beschluss vom Amtsgericht wurde festgelegt, dass der Arbeitgeber die Pfändung mit Berücksichtigung einer EU-Rente der DRV und einer BU-Rente einer Versicherungsgesellschaft abzurechnen hat. Ich habe leider nirgends etwas gefunden, wo ich die anderen Einkünfte hinterlegen kann. Kann mir jemand weiterhelfen, wo die Erfassung erfolgen kann oder muss ich den pfändbaren Betrag selbst errechnen?

Vorab herzlichen Dank und sonnige Grüße,

Annett Bahr

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Bahr,

bitte erfassen Sie den weiteren Verdienst, der für die Pfändungsberechnung berücksichtigt werden soll, über eine separate Lohnart.

Hierfür können Sie sich die Stammlohnart 202 anlegen, unter Berücksichtigung folgender Eingaben: Verteilung auf Kostenstelle – keine Verteilung, Pfändbarkeit der Lohnart = voll pfändbar/Unterhaltspf.: voll pfändbar, Steuer- und SV Behandlung = 4 Bezüge steuer- und sv-frei.

Legen Sie zusätzlich bitte einen Nettoabzug zwischen 9001 und 9799 mit einer entsprechenden Bezeichnung an und ordnen diesen als Folge Netto-Abzug der neuen Lohnart zu.


Da diese Lohnart im Gesamt-Brutto enthalten ist, ist im Nettoteil der Brutto/Netto-Abrechnung der Betrag ebenfalls zu berücksichtigen. Durch die Erfassung im Eingabefeld Folge Netto-Abzug/Netto-Bezug wird der Betrag automatisch im Nettoteil wieder subtrahiert.

Diese Lohnart kann über Erfassen | Bewegungsdaten | Erfassungstabellen gebucht werden oder bei monatlicher Berücksichtigung als Festbezug unter Erfassen | Personaldaten | Entlohnung hinterlegt werden.


Die Lohnart wird im Bruttoteil sowie im Nettoteil der Brutto/Netto-Abrechnung ausgewiesen. Das maßgebliche Pfändungsnetto ändert sich dadurch entsprechend.

Viele Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rebecca
Beginner
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Guten Tag,

und welche Fibukonten verwende ich dafür?

Eine Antwort wäre sehr freundlich, auch wenn die Frage und Antwort schon ein bisserl älter sind.

Danke

Gruß

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 9
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Hallo,


die Frage zu den Fibu-Konten können wir Ihnen leider nicht beantworten.
Bitte stimmen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Finanzbuchführung ab.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rebecca
Beginner
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Guten Morgen Frau Müller,

das war die falsche Antwort.

Ich hätte gern gewusst welche Fibukonten DATEV empfiehlt und dafür sind die DATEV-Mitarbeiter zuständig.

Somit wäre eine Antwort sehr freundlich. Danke

Gruß

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 
die Buchung der Stammlohnart 202 dient ausschließlich zur Ermittlung des korrekten Pfändungsabzugsbetrages.

 

Wählen Sie hier ein Aufwands- und Ertragsneutrales Konto. Die hierfür möglichen Konten entnehmen Sie bitte dem SKR/03 oder SKR/04.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier keine Empfehlung aussprechen können.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TinaJ
Beginner
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Nachricht 7 von 9
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Thema: Pfändung und Beachtung der Verletztenrente im Lohn -Anweisung Amtsgericht

Hallo Frau Bahr, hallo liebes DATEV Team,

Ihre Frage ist ja schon etwas älter aber vielleicht könen Sie mir hier helfen.

Ich habe einen gleichen Fall, auch alles angelegt, wie DATEV empfohlen hat (neue LA mit Stammlohnart 202, Steuer- u. SV Behandlung =4, Netto-Abzug angelegt)

Nun wird die Verletztenrente im Netto-Abzug aufgelistet, als Minus-Betrag, aber die Fibu bekommt es nicht verbucht. Dieser Betrag bleibt offen stehen.

Im Gesamtbrutto ist die Verletztenrente auch ausgewiesen. Soll das so sein?

Wie bekomme ich den Nettoabzug aufgelöst?

(Die Abrechnung habe ich beigefügt)

 

Danke für Ihre Hilfe im Vorraus!!

Viele Grüße Kristina Jandl

 

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 9
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Hallo TinaJ,

 

ich hätte folgende Überlegungen zu Ihren Fragen:

 

1. Kann bei der Lohnart 023 ggf. geschlüsselt werden, dass der Betrag nicht ins Gesamtbrutto einfließt?

 

2. Ich würde bei der Lohnart 023 und auch bei der Nettoabzugsart 9009 das gleiche Fibukonto hinterlegen, auf dem sich dann stets ein Saldo von Null ergeben müsste.

 

Probieren Sie es mal aus; vielleicht klappt es so?!

 

Viel Glück und einen schönen Nachmittag.

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TinaJ
Beginner
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Nachricht 9 von 9
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Thema: Verletztenrente, Nettoabzug, Pfändung, Gesamtbrutto soll sich nicht ändern

 

Ich habe dem Nettoabzug das Konto der dazugehörigen Lohnart hinterlegt. Hier ergab sich keine Änderung.

 

Dann habe ich die Stammlohnart in der Steuer- u. SV-Behandlung verändert von 4 auf 84 (Bezüge steuer- u. sv-frei, k. Ges. Brutto), so dass nun die LA 23 das Gesamtbrutto nicht mehr verändert. Wichtig war in diesem Fall, dass die Verletztenrente (bei mir LA23) in den pfändbaren Betrag einfließt, das klappt nun. Da die Verletztenrente nun nicht mehr im Brutto auftaucht, habe ich den Nettoabzug gelöscht.

Allerdings weißt das Hinweisprotokoll noch auf eine Differenz im Buchungsbeleg hin (Summe der gelöschten Nettoabzüge, hier 6 Monate)

Meine Buchhalterin meint, so ist es für sie in Ordnung.

 

Sollte sich doch noch etwas ändern, werde ich hier nochmal zu schreiben.

 

Schön, dass hier Erfahrungen ausgetauscht werden können - danke DATEV.

 

Viele Grüße aus dem Norden

 

 

 

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letzte Antwort am 28.11.2023 15:31:18 von TinaJ
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