Hallo Datev,
Ich habe in der Einkommensteuererklärung eines Mandanten Altersvorsorgebeiträge laut Bescheinigung eingegeben, allerdings tauchen diese nicht in der Berechnungsliste auf. Im Bescheid vom FA werden diese jedoch berücksichtigt, somit habe ich eine Differenz zwischen Berechnungsliste und Einkommenstuerbescheid. Was muss ich ändern, damit die Berechnungsliste in Zukunft mit dem Bescheid übereinstimmt?
Hallo Casa,
Angaben zu erfassten Altersvorsorgebeiträgen tauchen in der Berechnungsliste lang bzw. in der Berechnungsliste kurz dann nicht auf, wenn die Günstigerprüfung zwischen der Altersvorsorgezulage und dem Sonderausgabenabzug der Altersvorsorgebeiträge ergibt, dass es bei der Altersvorsorgezulage verbleibt.
Den vom Programm DATEV Einkommensteuer durchgeführten Vergleich finden Sie auf der gesonderten Berechnungsliste Altersvorsorgezulage.
Wenn die Altersvorsorgebeiträge im Steuerbescheid als Sonderausgaben berücksichtigt werden, in der Berechnung des Programms DATEV Einkommensteuer dagegen nicht, führt die Finanzverwaltung diesen Vergleich ggf. mit anderen Werten durch.
Prüfen Sie dazu insb. die in der Anlage AV gemachten Angaben zur unmittelbaren/mittelbaren Begünstigung (VZ 2016: Zeilen 9, 19) sowie zur Anzahl der bei Vater/Mutter zu berücksichtigenden Kinder (VZ 2016: Zeilen 20-23).
Finden Sie die Ursache für die abweichende Berücksichtigung nicht, wenden Sie sich bitte an den Programmservice Einkommensteuer, um den Sachverhalt anhand der konkreten Werte überprüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG