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ElStAM

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letzte Antwort am 11.10.2017 11:51:40 von katrin
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katrin
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
311 Mal angesehen

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ein Arbeitnehmer scheidet zum 15.10. aus und fängt am 16.10. beim neuen AG an.

Ich rechne sein Gehalt am 17.10. ab als Hauptarbeitgeber.

Was passiert, wenn der neue AG am 20.10. den AN für Oktober ebenfalls als Hauptarbeitgeber anmeldet und abrechnet?

Werde ich auch nach Abschluss des Lohnkontos am 17.10. für Oktober zum Nebenarbeitgeber? Muss ich dann die Abrechnung korrigieren?

Oder kann der neue AG sich nicht als HAG für Oktober anmelden, wenn ich bereits abgerechnet habe?

Mir ist klar, dass der AN das im Vorfeld mit dem neuen AG abklären kann. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Gehaltsabrechnung dort von einem Steuerbüro gemacht wird und denen ist das ja häufig egal, wie sie den AN dann anmelden, bzw. achten auf solche "Kleinigkeiten" nicht unbedingt.

(Damit möchte ich nicht alle Steuerbüros über einen Kamm scheren!! :-))

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!!

heckerlein
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 5
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katrin
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Herr Hecker,

haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort!

Dass die Beschäftigungszeiträume sich nicht überschneiden, ist klar.

Ich habe nur die Befürchtung, dass es bei den Abrechnungszeitpunkten bei evtl. nicht korrekter Datumsangaben für die Anmeldung eine Überlagerung der HAG-Eigenschaft geben könnte.

Aber Ihre Erklärung ist logisch - danke dafür!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 5
54 Mal angesehen

Hallo Frau Schmidt,

es kommt hierbei nicht auf den Zeitpunkt der ABRECHNUNG sondern nur auf den Zeitpunkt (bzw. Zeitraum) der BESCHÄFTIGUNG an.

Selbst wenn Sie die Abrechnung für den Zeitraum 01.-15.10.17 erst im November erstellen und der neue Arbeitgeber die Anmeldung zum 16.10.17 im Oktober vornimmt, ist es absolut richtig, wenn Sie die Abrechnung als Hauptarbeitgeber vornehmen.

Probleme entstehen nur dann, wenn sich die Beschäftigungszeiträume überschneiden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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katrin
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Herr Lutz,

vielen Dank!

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letzte Antwort am 11.10.2017 11:51:40 von katrin
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