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Lohn / Gehalt Gesellschafter/Geschäftsführer Mini-Job

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letzte Antwort am 12.10.2017 16:44:50 von Uwe_Lutz
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steuerrecht
Beginner
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Wie ist ein Gesellschafter/Geschäftsführer der zu 100 % beteiligt ist anzumelden, bei 450 Euro? Personengruppe; Arbeitnehmertyp; Beitragsgruppensch.;

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 8
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Hallo Steuerrecht,

eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der Personengruppenschlüssel ist 900 Nicht meldepflichtige Beschäftigte,

Arbeitnehmertyp z.B. 1 Angestellter,

Beitragsgruppenschlüssel 0 0 0 0 0 .

Da kein RV-Beitrag bezahlt wird, ist keine Pauschalsteuer mit 2% mehr möglich.

Daher da muss eine Anmeldung bei ELStAM gemacht werden, um die individuelle Steuerklasse

als Rückmeldung zu erhalten.

Viele Grüße

Dieter Pitsch

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 8
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Da kein RV-Beitrag bezahlt wird, ist keine Pauschalsteuer mit 2% mehr möglich.

Daher da muss eine Anmeldung bei ELStAM gemacht werden, um die individuelle Steuerklasse

als Rückmeldung zu erhalten.

Moin,

dem ersten Teil der Aussage stimme ich durchaus zu (keine 2% Pauschalsteuer) - es ist aber nicht zwingend notwendig, die Abrechnung aus diesem Grunde über die individuelle Steuerklasse im ELStAM-Verfahren durchzuführen.

Die Pauschalierung mit 20% Lohnsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) nach § 40 a Abs, 2a EStG besteht als Möglichkeit ja nach wie vor - auch wenn diese im Regelfall nicht mehr zur Anwendung kommt. Für den vorliegenden Fall ist diese aber durchaus anwendbar.

Ausführliche Erläuterung hierzu im Dokument  Pauschalierung der LSt bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten - Lexikon Lohn und Personal unter Nummer 3.

Wie dies allerdings in Lohn + Gehalt geschlüsselt werden muss, kann ich nicht sagen, da wir LODAS-Anwender sind.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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birgitkurewitz
Aufsteiger
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Hallo,

Arbeitnehmertyp 4 oder 5 löst die Pauschalierung aus, auch mit 20 %.

Gruß Birgit Kurewitz

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birgitley
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Hallo....

kurze Frage zum Verständnis:

wenn ich einen Ges./Gesch. mit Steuerklasse I II III oder IV habe, warum soll ich dann die 20 % Pauschsteuer abrechnen?

Nach den Steuerklassen fällt doch dabei keine Lohnsteuer an....

lieben Gruß

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Ley,

das könnte zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Geschäftsführer noch eine weitere Tätigkeit als Angestellter ausübt und die Geschäftsführung nur eine "Nebenbeschäftigung" ist. Sonst wären vermutlich auch € 450,00 nicht unbedingt angemessen/ausreichend.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Lutz,

das FG Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 21.7.2015, 11 K 3633/13 Lexinform 5018372 geurteilt, dass die Pauschalierung mit 20% beim beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführer nicht möglich sein. Trotz Zulassung der Revision ist das Urteil leider bestandskräftig geworden. Wie gehen Sie damit um?

Herzliche Grüße

Willi Müller

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Müller,

das nehme ich jetzt erst einmal zur Kenntnis. Dieses Urteil war mir bisher nicht bekannt.

Aktuell haben wir bei uns derartige Abrechnungen nicht, so dass von unserer Seite kein akuter Handlungsbedarf besteht.

Ich danke auf jeden Fall für die Info. Im vorliegenden Fall sollte dies dann auf jeden Fall genau rechtlich betrachtet werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 12.10.2017 16:44:50 von Uwe_Lutz
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