Liebe Community,
ich benötige hier mal die Hilfe von den Lohnexperten:
Mein Mandant hat einen Azubi, der im 1. Lehrjahr zunächst einmal eine schulische Ausbildung (BGJ) absolviert. Er kommt in diesem 1. Jahr jeweils einen Tag pro Woche als Praktikant in den Betrieb. Ab dem 2. Lehrjahr wird er dann in eine normale Ausbildung übernommen.
Laut Krankenkasse muss ich den Azubi anmelden und für die RV und AV Beiträge abführen (Bemessungsgrundlage sind 1 % der jährlichen Bezugsgröße geteilt durch 12).
Ich habe hierzu schon des Öfteren etwas gelesen, finde aber heute hierzu nichts.
Es wäre nett, wenn mir hier jemand sagen könnte, wie ich die Erfassung dieses Mitarbeiters in LODAS vornehme. Vielleicht gibt es ja auch ein Dokument von DATEV hierzu und ich finde es nur nicht.
Vielen Dank und viele Grüße,
B. Fitschen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Hecker,
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort .
Jetzt komme ich weiter, das war genau der Hinweis, den ich benötigte.
Viele Grüße,
B. Fitschen
Hallo Herr Hecker,
mit Ihrer Hilfe hat alles super geklappt, die Meldungen sind übermittelt.
Ich habe lediglich noch ein kleines Problem: das fiktive Entgelt wird mit in den Buchungsbeleg gezogen und verursacht dort eine Differenz, da es als Kostenposition auftaucht, aber nicht in den Verbindlichkeiten (was ja richtig ist). Wie bekomme ich es hin, dass die eigene Lohnart, die ich angelegt habe, nicht mit in den Buchungsbeleg hineinläuft?
Viele Grüße,
B. Fitschen
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Hecker,
vielen Dank für Ihre Antwort. Auch wenn Sie nicht schön ist, aber dann muss ich wenigstens nicht weiter suchen.
Nochmal vielen Dank für Ihre tolle Hilfe.
Viele Grüße,
B. Fitschen
Hier mal wieder eine doofe Frage zum Thema. Auf welches Konto muss denn die Lohnart mit dem fiktiven Entgelt beim SKR04 gebucht werden? Unsere Fibu sagte mir, ich solle die 6110 nehmen, das erscheint mir aber nicht richtig, oder? Die manuelle Ausbuchung kann auch nur durch die Fibu erledigt werden sagte mir die DATEV Hotline?
Vielen Dank 🙂
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo,
ich habe den Buchungssatz mit dem fiktiven Arbeitslohn in der Buchhaltung jedes Mal einfach gelöscht. Wenn man in LODAS dem fiktiven Arbeitslohn kein Konto zuweist, läuft das Einspielen der Lohnbuchungen auf einen Fehler und man kann den fehlerhaften Buchungssatz ganz einfach löschen und muss ihn nicht auch noch wieder ausbuchen.
Viele Grüße
Hallo Herr Hecker,
haben Sie schon mal ausprobiert, ob eine eigene Lohnart, in der Sie den Schlüssel "Steuer- und SV-Behandlung" von "1" auf "29" ändern, das Problem löst??
Ich habe leider aktuell keinen passenden LODAS-Fall, um das zu testen.
Wäre schön, wenn Sie das mal kurz so testen könnten und dann kurze Rückmeldung geben.
Herzliche Grüße
R. Hein
Vielen Dank 🙂
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Hecker,
danke für die Ergänzungen ...
Dann fiele mir jetzt "nur" noch der alte Trick mit dem Gegenkonto "9800" ein. Denn diese "Buchungen" werden ja seit ewigen Zeiten nur für Vortragswerte verwendet.
Und ausweislich der Beschriftung im SKR04 für 2018 sollte das Konto für Importzwecke noch verwendbar sein.
Viele Grüße und erholsame Pfingsttage
R. Hein
Hallo Herr heckerlein,
schade das Ihre Beiträge immer gelöscht sind.
Daher versuche ich mein Glück nun einfach mal direkt.
Mein Thema ist das ich einen Fixen Betrag als Phantomlohn in LODAS abrechnen möchte.
Ich habe keine Lösung gefunden und würde es ggf. extra über SV Net melden.
Sollte es doch gehen wäre es toll eine Hilfe von Ihnen zu erhalten.
Mit besten Grüßen Daniel D.
Hallo Daniel,
wenn Sie von Phantomlohn sprechen, geht es dann wie in diesem Beitrag, um die Abrechnung der 1% von der Bezugsgröße oder meinen Sie die Abwicklung in der Lohnabrechnung eines nicht gezahlten Arbeitslohns, für welchen der Arbeitgeber jedoch die Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt?
Hallo meine die Abwicklung in der Lohnabrechnung eines nicht gezahlten Arbeitslohns, für welchen der Arbeitgeber jedoch die Beiträge zur Sozialversicherung übernehmen soll.
Einmalig bzw. auch lfd. ohne das es auf der Abrechnung ersichtlich ist.
Vielen Dank 🙂
Guten Morgen,
leider kenne ich mich in Lodas nicht so gut aus, aber es würde mich wundern, wenn es funktioniert.
Der Arbeitnehmer hat immer Anspruch auf eine Lohnabrechnung. Außerdem sind Sie zur Erstellung einer korrekten Lohnabrechnung verpflichtet (§ 108 GewO: Entgeltbescheinigungsverordnung). Bei den von Ihnen auf den nicht ausgezahlten Lohn gezahlten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung handelt es sich um Arbeitslohn des Arbeitnehmers.
Viele Grüße
T. Reich