Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir betreuen den Insolvenzverwalter und die Kommanditisten von insolventen Kommanditgesellschaften im Feststellungsverfahren. Hierzu möchten wir die Vollmachten der Kommanditisten für das Feststellungsverfahren in der Vollmachtsdatenbank erfassen. Aber auch ggfs. über Untervollmachten Zugriff auf die Einkommensteuerbescheide der betroffenen Veranlagungszeiträume erhalten ohne die Vollmachten der Vorberater aufzuheben. Besteht also die Möglichkeit, dass die Beraterkollegen der Kommanditisten an uns kanzleiübergreifend eingeschränkte Untervollmachten vergeben? Oder müssen wir die benötigten Vollmachten selbst erfassen und nach Fertigstellung der Feststellungserklärung und Erhalt der F-Bescheide, diese wieder an die Vorberater zurückgeben?
Auf Ihre Antworten und Anmerkungen bin ich sehr gespannt. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Scherm
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der einfachste Weg, wäre wenn weitere Karten des anderen Unternehmens für Sie eingerichtet werden würden.
Eine Neueinrichtung der Vollmachten führt zum Verlust der vorrigen. (Nicht unbedingt technisch, aber rechtlich!)
Hallo,
an und für sich sollte das ja funktionieren, wenn Sie in Zeile 28 der Vollmacht ein Kreuz setzen:
Wir haben bspw. Fälle, wo sich zwei Berater in betriebliche und private Steuersphäre teilen (z.B. aufgrund Heirat), da funktioniert dies.
Freundliche Grüße.
Diese Variante ist für die relevanten Fälle leider nicht praktikabel, weil wir vom Vorberater (Gläubiger der insolventen Gesellschaften) kaum Unterstützung erhalten. In anderen Fällen haben wir selbst an Beraterkollegen DATEV-mIDentity's vergeben.