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LODAS AAG Antrag Berechnung Provision

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letzte Antwort am 04.10.2017 17:22:48 von Uwe_Lutz
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louise77
Beginner
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Hallo!

Ich habe einen Mitarbeiter, der jeden Monat Provisionen erhält. Nun war ein paar Tage krank. Das Fixum wird für den Antrag in Kalendertage umgerechnet. OK. Aber nun möchte ich , dass die Provision anteilig für den AAG Antrag in Arbeitstage umgerechnet wird, da diese auch auf Basis von AT berechnet wurde. Ich kann das aber in der LA nicht eingeben bzw ändern.?  Ist das gar nicht möglich?

Danke für eine Antwort!

björn
Experte
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Hallo Frau Janßen,

eine Individuelle Umrechnungsformel für einzelne Lohnarten ist nicht möglich. Sie müssten dann in Ihrem Fall die Umrechnungsformel komplett auf Arbeitstage umstellen.

Bei den Lohnarten haben Sie nur die 4 Möglichkeiten:

     keine Umrechnung

     Umrechnung nach Umrechnungsformel

     volle Erstattung

     volle Erstattung Beschäftigungsverbot.

Gruß

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louise77
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Vielen Dank! Das hatte ich mir schon fast gedacht. Dann muss es eben nach Kalendertagen berechnet werden. Sonst habe ich mit den anderen LA Problemen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Janßen,

alternativ könnten Sie auch das Fixum in 2 Beträgen auf der Abrechnung ausweisen. Einmal als "Fixum Arbeitstage" und einmal als "Fixum Krankheitstage".

Wenn Sie dann das Fixum für die Arbeitstage als "keine Erstattung" und das Fixum für die Krankheitstage als "volle Erstattung" schlüsseln haben Sie das von Ihnen gewünschte Ergebnis.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

louise77
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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Alle LA sollen ja nach Kalendertagen berechnet werden. Die Provision könnte ich auf aufteilen. Aber wenn ich dann schlüssel  - keine Erstattung, dann wird das doch gar nicht herangezogen , oder ?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 7
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Hallo Frau Janßen,

diese Art der Schlüsselung erfassen Sie bei den Lohnarten, so dass sich dies auf alle anderen Lohnarten nicht auswirkt. Und durch die Schlüsselung auf "volle Erstattung" bei der Lohnart "Fixum Krankheitstage" wird dieser Betrag dann in vollem Umfang erstattet.

Zu klären wäre aber -wie Herr Hecker schon angemerkt hat- welche Beträge denn tatsächlich als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hier geleistet werden. Dies ist von der Provisionsvereinbarung bzw. der Abrechnung der Provision abhängig.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 04.10.2017 17:22:48 von Uwe_Lutz
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