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Rechnungen kommen als PDF's rein und Homeoffice

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letzte Antwort am 16.11.2017 15:28:14 von Uwe_Lutz
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ahoelter
Beginner
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Hallo!

Wir möchten demnächst UO nutzen.

Die meisten Rechnungen kommen bei uns als PDF rein, gilt das als Standardformat oder muß es umgewandelt werden?

Ich habe von Belegtransfer und TIF Dateien gelesen, daher bin ich etwas verunsichert.

Außerdem möchte ich gerne mehr von zu Hause aus arbeiten, wer kann mir von seinen Erfahrungen berichten?
Brauche ich dafür einen weiteren Identity Stick oder wie handhabt Ihr das so?

Gruß, A. Hölter.

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 2 von 11
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Es kommt auf das Belegvolumen an.

Sehen Sie hierzu die Diskussion über TIFF vs. PDF.

Homeoffice- kein Problem. Nutzen Sie den TAP (Telearbeitsplatz) mittels Verbindung über DATEVnet (also WTS oder ASP) ?

Dann muss lediglich die SC (Smartcard/mIdenty) entsprechend freigeschaltet sein. Nein, Sie benötigen keinen zusätzlichen mIdentity. Nur entsprechende Berechtigungen.

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ahoelter
Beginner
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Nachricht 3 von 11
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Bis jetzt benutze ich weder den TAP noch DATEVnet. Mache alles entfernten im Büro.

Ich dachte es handelt sich um eine WebApplikation, die ich mit mIdentity einfach von überall nutzen kann...?!

Remote möchte ich eigentlich nicht arbeiten (es besteht ein VPN, wäre also möglich), da der Arbeitsplatz während meiner Abwesenheit von anderen Mitarbeitern genutzt wird (kein Datev UO, sondern Office etc.).

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Guten Morgen,

Herr Hofmeister ging jetzt vermutlich eher von einem Zugriff direkt auf das Buchführungsprogramm aus.

Solange Sie nur Unternehmen Online nutzen wollen, ist weder ein Telearbeitsplatz noch DATEVnet notwendig. Hierfür muss lediglich auf dem Rechner, auf dem Sie Unternehmen Online nutzen wollen, das Sicherheitspaket (mindestens in der compact-Variante zur Steuerung des mIDentity) sowie -je nach Nutzungsumfang- ggf. Silverlight installiert sein.


Dann können Sie die Applikation direkt im Browser aufrufen.

Einen weiteren mIDentity benötigen Sie nicht, sofern dieser nicht zeitgleich im Büro genutzt werden soll.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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andreashofmeister
Allwissender
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Stimmt. Davon bin ich ausgegangen. Ansonsten machte der Hinweis, von wo man arbeiten möchte (was ja beim UO egal ist) nicht so richtig Sinn. Aber das ist ja dank Herrn Lutz geklärt!

MfG

A. Hofmeister

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ahoelter
Beginner
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Nachricht 6 von 11
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Ich danke Ihnen Beiden für die Antworten!

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andreashofmeister
Allwissender
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Gern! Viel Erfolg bei der Umsetzung!

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torstens
Beginner
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> Ansonsten machte der Hinweis, von wo man arbeiten möchte

> (was ja beim UO egal ist) nicht so richtig Sinn.

Also man sollte ggf. schon beachten dass UO nicht einfach "irgendeine" Webanwendung wie GMX oder Yahoo ist.

UO läuft (man korrigiere mich) nur mit Silverlight = Windows. Eine Nutzung mit Linux ist beispielsweise nicht möglich. Und unter Windows braucht man auch einen IE; es geht nicht mit z.B. Firefox.

Und man muss das Datev-Sicherheitspaket installieren, damit der mIdentity-Stick funktioniert. Das ist am eigenen heimischen PC sicher kein Problem, stellt aber auf einem PC auf den man nicht uneingeschränkte Rechte hat (überlasse ich jetzt mal der Phanatasie des Lesers; Beispiel wäre aber z.B. jeder öffentliche PC z.B. im Business Center eines Hotels) ggf. eine unüberwindbare Hürde dar.

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 9 von 11
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Man kann sich doch auch per Smart Login einloggen, oder?

Natürlich steht man dann wieder vor dem Silverlight-Problem. Das wird aber im Frühjahr 2018 gelöst sein (zumindest beteuert das die DATEV), so das diese Abhängigkeit rel. kurzfristig erledigt sein dürfte....

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mkinzler
Meister
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Nachricht 10 von 11
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Als Alternative zur SmartCards gib es auch noch DATEV SmartLogin. Hierbei ist ein Mobiltelefon die Besitzkomponente für den RZ-Zugang. Entsprechende ScanApps der Datev gibt es für iOS. Für Android soll es demnächst Lösungen über den DATEV Marktplatz geben. Ab Anfang/Mitte 2018 soll es dann auch einen neue HTML5-Version von UO für Chrome geben.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 11 von 11
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Beispiel wäre aber z.B. jeder öffentliche PC z.B. im Business Center eines Hotels) ggf. eine unüberwindbare Hürde dar.

Also, den Zugriff auf Unternehmen Online, d.h. auf die Daten der Buchführung würde ich aus SIcherheitsaspekten von öffentlichen PCs ohnehin nicht vornehmen...

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letzte Antwort am 16.11.2017 15:28:14 von Uwe_Lutz
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