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Post, Fristen, Bescheide: Ausdruck

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letzte Antwort am 04.10.2017 17:05:52 von Christian_Dolha
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tobias_maass
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 2
839 Mal angesehen

Hallo in die Runde,

ich bin erstmals in der Situation, einen Postausgang nachweisen zu müssen.

Wir nutzen die Dokumentenblage. Eingangs- wie Ausgangspost wird dort als Scan abgelegt und der Postein- u. ausgang ist mit dem jew. Dokument verknüpft. Mit einem Klick bin ich also bei dem Datensatz (Post, Fristen & Bescheide öffnet sich), den ich benötige.

Sehe ich das richtig, dass man an dieser Stelle keinen Ausdruck vornehmen kann? Muss man immer über das Daten-Analyse-Tool gehen und ein überaus umständliche Datenbankabfrage machen?

DATEV-Mitarbeiter
Christian_Dolha
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
387 Mal angesehen

Hallo Herr Maaß,

wenn Sie einen Postausgang vor Gericht nachweisen müssen, ist die Maske des erfassten Postaugangs nicht ausreichend.

Drucken Sie über das Datenanalysesystem am besten den Postausgang nach Datum und selektieren Sie 2 Tage vor dem eigentliche Postausgangssatz und 2 Tage danach. Da sie nachweisen müssen, dass die laufende Postausgangsnummer nicht abweicht.

Mit freundlichem Gruß

Christian Dolha

DATEV eG

Service Eigenorganisation

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letzte Antwort am 04.10.2017 17:05:52 von Christian_Dolha
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