Hallo in die Runde,
ich bin erstmals in der Situation, einen Postausgang nachweisen zu müssen.
Wir nutzen die Dokumentenblage. Eingangs- wie Ausgangspost wird dort als Scan abgelegt und der Postein- u. ausgang ist mit dem jew. Dokument verknüpft. Mit einem Klick bin ich also bei dem Datensatz (Post, Fristen & Bescheide öffnet sich), den ich benötige.
Sehe ich das richtig, dass man an dieser Stelle keinen Ausdruck vornehmen kann? Muss man immer über das Daten-Analyse-Tool gehen und ein überaus umständliche Datenbankabfrage machen?
Hallo Herr Maaß,
wenn Sie einen Postausgang vor Gericht nachweisen müssen, ist die Maske des erfassten Postaugangs nicht ausreichend.
Drucken Sie über das Datenanalysesystem am besten den Postausgang nach Datum und selektieren Sie 2 Tage vor dem eigentliche Postausgangssatz und 2 Tage danach. Da sie nachweisen müssen, dass die laufende Postausgangsnummer nicht abweicht.
Mit freundlichem Gruß
Christian Dolha
DATEV eG
Service Eigenorganisation