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Dienstwagenvesteuerung während der Elternzeit

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letzte Antwort am 26.11.2020 13:42:01 von Wolfgang_Stein
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swolff
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Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage bezüglich der Dienstwagenversteuerung während der Elternzeit. Unser männlicher Arbeitnehmer möchte seinen Dienstwagen während der sechsmonatigen Elternzeit mit Elterngeldbezug weiter nutzen. In dieser Zeit arbeitet der Mitarbeiter nicht. Prinzipiell währen wir damit einverstanden. Nun steht aber die Frage im Raum, wie der Dienstwagen zu versteuern ist, da der Mitarbeiter ja nur Elterngeld bezieht. Das der Dienstwagen auf das Elterngeld angerechnet wird, ist uns bewusst.

Ich bedanke mich schon jetzt, für Lösungsvorschläge.

Vielen lieben Dank und viele Grüße

Sandra

t_r_
Allwissender
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Hallo,

der PKW ist normal als Entgelt zu versteuern: Wegfallen würde nur die Besteuerung für die Fahrten zwischen Wohnung / erster Tätigkeitsstätte für volle Monate ohne Anwesenheit an der ersten Tätigkeitsstätte.

Viele Grüße

T. Reich

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

swolff
Beginner
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Vielen lieben Dank, für die Antwort und die Links.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Sandra Wolff

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greese
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Hallo zusammen,

wie stelle ich es dann in LODAS ein? Aktuell ist bei uns Folgendes geschlüsselt:

LA 873 für Privatfahren

LA 874 Whg/Arbeit ST + SV pfl.

LA 875 Whg/Arbeit p. St.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten/Tipps.

Viele Grüße

Claudia Herda-Lüders

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Herda-Lüders,


wenn Sie während einer Unterbrechung den Firmenwagen weiter abrechnen möchten, ist dieser über die weitergewährte Arbeitgeberleistung zu erfassen. Welche Eingaben hierfür erforderlich sind, entnehmen Sie bitte unserer Dok.-Nr. 1070148 – Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während einer Unterbrechung abrechnen .

Beste Grüße


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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greese
Erfahrener
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Hallo in die Runde,

mit dem Thema Dienstwagen während der Elternzeit bin ich noch nicht zu Ende....

Bei unserem MA habe ich die Abrechnung von Privatfahrten, für die Elternzeit, rausgenommen. Welchen Betrag als Sachbezug muss ich bei der Fehlzeit "Elternzeit" angeben?

Auf den vorherigen Abrechnung, ohne Elternzeit, waren folgende Werte ausgewiesen:

Bruttobezüge -> Privatfahrten:             199,00 €

                      ->  Whg/Arbeit St+SVpfli. 27,93 €

                      -> Whg/Arbeit p. St.          85,50 €

Nettoabzug (Sachbezug PKW): 312,43 €

Wenn ich den Sachbezug (199,00 € für Privatfahrten) für den PKW gemäß Dokument 5303169 anlege, erhält der MA eine Nettoauszahlung in Höhe von 199,00 €.

Das kann doch nicht richtig sein, oder?

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


bitte prüfen Sie zunächst, welche Posten für den Dienstwagen weiterhin abgerechnet werden sollen.


Ich habe Sie so verstanden: Sie rechnen aktuell die Privatfahrten nicht mehr ab.

Allerdings soll aber doch der Mitarbeiter seinen Dienstwagen während der Elternzeit privat nutzen dürfen oder nicht?

Unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten erfassen Sie für die Fehlzeit Elternzeit im Register weitergewährte AG-Leistung den monatlichen Brutto-Betrag, der dem Arbeitnehmer während seiner Unterbrechung weitergewährt wird.

Als Beispiel:
Werden für den Arbeitnehmer weiterhin monatlich 199,00 € als Privatfahrten abgerechnet, erfassen Sie diesen Wert im Feld weitergew. AG-Leistung brutto.


Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Katharina Dietl
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greese
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Guten Morgen Frau Dietl,

vielen Dank für ihre Hinweise. Ja, sie haben es richtig verstanden, die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte entfallen (für die Dauer der Elternzeit).

Ihrem Beispiel folgend habe ich die Einträge vorgenommen und es kommt eine Nullabrechnung .

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

wenn wir Sie richtig verstanden haben, sollen die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte entfallen, jedoch die Privatfahrten weiterhin abgerechnet werden (199 Euro).

Wenn die Privatfahrten weiterhin abgerechnet werden sollen, so darf der Haken unter Personaldaten | Entlohnung | Firmenwagen im Register Privatfahrten nicht entfernt werden.

Zusätzlich ist dieser Betrag, wie von meiner Kollegin Katharina Dietl beschrieben, in den Fehlzeiten als weitergewährte AG-Leistung zu hinterlegen.

Viele Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
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greese
Erfahrener
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Nachricht 11 von 18
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Guten Morgen Frau Schauer,

vielen Dank für Ihre Hinweise. Ich hatte mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte

unter Personaldaten | Entlohnung | Firmenwagen im Register Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

dort habe ich für die Dauer der Elternzeit das Häkchen entfernt.

Viele Grüße

Claudia Herda-Lüders

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
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Hallo Frau Herda-Lüders,

was genau meinen Sie mit Nullabrechnung, wird gar nichts abgerechnet oder wird nur keine Sozialversicherung für die Privatfahrten berechnet?

Haben Sie das Kontrollkästchen für die Privatfahrten aktiviert, muss auf der Abrechnung der Ausweis der 199,00 € erscheinen. Ist dies bei Ihnen der Fall?

Die weitergewährten Arbeitgeber-Leistungen werden nur dann sv-pflichtig, wenn das weitergewährte Entgelt zusammen mit der Sozialleistung das normale Netto-Arbeitsentgelt übersteigt. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, kann der Bezug auch beitragsfrei bleiben.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

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Beste Grüße Katharina Dietl
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greese
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Guten Abend Frau Dietl,

vielen Dank für Ihre Ausführung. Auf der Abrechnung erscheint der Ausweis der 199,00 €. Die Höhe der Sozialleistungen, in diesem Fall Elterngeld für den Vater, kennen wir nicht, daher gehe einmal davon aus, dass das weitergewährte Entgelt mit der Sozialleistungen zusammen nicht das normale Netto übersteigt.

Viele Grüße

Claudia Herda-Lüders

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Katharina_Dietl
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Guten Tag Frau Herda-Lüders,

damit das Rechenzentrum die Vergleichsberechnung durchführen kann, ist die tägliche Netto-Sozialleistung (in diesem Fall das Elterngeld) zu erfassen.

Laut Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie diesbezüglich keine Erfassung vorgenommen haben. Dann bleibt der Bezug sozialversicherungsfrei.

Damit die weitergewährte Arbeitgeberleistung korrekt berechnet werden kann, benötigen Sie den Wert dieser Sozialleistung.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

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Beste Grüße Katharina Dietl
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alfonsh31
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Hallo zusammen,

 

ich habe einen ähnlichen Fall: Weiternutzung Dienstwagen bei Krankheit während Krankengeldbezug. Ich rechne nur nach der 1% Regelung ab, keine Fahrten zur Arbeitsstätte usw.

Von der Krankenkasse habe ich bereits eine Rückmeldung der tägl. Sozialleistungen erhalten; die weitergewährte AG-Leistung sowie das Vergleichs-Netto-Entgelt habe ich erfasst.

Kann es sein, dass bei 345€ der Wert Monat für Monat steuer- und beitragsfrei bleibt?

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Sie finden unter der Dokumentennummer 5303169 "Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung (Beispiele für LODAS)" ein Berechnungsschema, um die beitragspflichtige Einnahme im jeweiligen Monat zu ermitteln.


Ob eine SV-Pflicht entsteht oder nicht, ist abhängig von der Höhe der täglichen Netto-Sozialleistung und des Vergleichs-Netto-Entgeltes.


Viele Grüße,


Vaness Mertel
Personalwirtschaft
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Viele Grüße, Vanessa Mertel
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m_gottschalk
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ich benötige Literatur, aus der hervorgeht das bei Elternzeit die Fahrten Wohnung/Arbeit nicht abzurechnen sind.

 

Danke für Eure Rückmeldungen.

 

Viele Grüße

 

Marion Gottschalk

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Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 18 von 18
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Hallo, 


im Dokument 5303259 ist unter Punkt 3 angegeben, dass bei einer Arbeitsunterbrechung für einen vollen Monat das Kontrollkästchen "Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" herausgenommen werden kann, wenn diese bei Unterbrechung nicht abgerechnet werden sollen. 
Ob eine Abrechnung weiterhin erfolgen soll, entscheidet der Arbeitgeber.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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letzte Antwort am 26.11.2020 13:42:01 von Wolfgang_Stein
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