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Was haben EU DS-GVO, Benutzer- und Rechteverwaltung, Portale, Smartphone-Apps miteinander gemeinsam?

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letzte Antwort am 08.06.2018 10:25:16 von 0815
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DATEV-Mitarbeiter
Katja_Knoedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 10
1728 Mal angesehen

Datenschutz und Sicherheit - ist die kurze Antwort. Und damit treffen wir wohl ganz gut, was Kanzleien unter anderem umtreibt.

Es gibt wie immer zwei Seiten, die einen, die sich bereits an die Gesetzmäßigkeiten z.B. des Bundesdatenschutzgesetzes halten und umsetzen, die anderen, die es gerne aussitzen Wir diskutieren die Lösungsansätze mit den Teilnehmern und fordern auf, sich dem Thema der Verwaltung von Rechten beim Zugriff auf Systeme (z.B.Programmzugriffe, Smartphone-Nutzung, Lizenzen) zu stellen. Die EU DS-GVO http://www.datev.de/dsgvo​ legt hier eine sehr hohe Latte. Die Benutzer- und Rechteverwaltung http://www.datev.de/brv legt die Weichen, um den zukünftigen Anforderungen der Gesetzmäßigkeiten in den DATEV-Anwendung gerecht zu werden.

Bei Portalen ist sicherlich auch die Frage, wem vertraue ich? Auf dem DATEV-Marktplatz http://www.datev.de/marktplatz sind die Anzahl unserer Partner bereits auf über 90 angewachsen.  Wir haben für Sie an fast allen Orten einen der Partner als Aussteller dabei. Somit haben Sie die Möglichkeit, sich hier ein Bild vor Ort zu verschaffen. Unsere Systempartner sind natürlich in gewohnter Form als aktive Partner während der Veranstaltung beteiligt.

Damit Sie sich bundesweit ein Bild machen können, welche Apps in den Kanzleien genutzt werden, versuchen wir in diesem Portal, die Vorschläge der Teilnehmer aufzulisten. DATEV gibt hier keinerlei Gewähr für die Apps und es ist auch keine Empfehlung von DATEV, sondern lediglich für Sie die Möglichkeit, sich Ideen zu holen. Bitte geben Sie uns Tipps, wie das bei Ihnen ankommt. Natürlich nehmen wir auch gerne Ihre Vorschläge auf. Beigefügtes Bild dient in den Veranstaltungen als Sammler. Die Ideen geben wir anonym hier ins Portal weiter.

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Sie sind neugierig geworden? Hier können Sie sich weiter informieren und anmelden. http://www.datev.de/it-club

Mitte Oktober starten wir mit den gleichen Themen auch bei Ihren Mandanten. Vielleicht wollen Sie den ein oder anderen zu uns auf die Veranstaltung einladen http://www.datev.de/unternehmer-club

So und jetzt Feuer frei für ihre Anmerkungen, Ideen und Wünsche.

Wir freuen uns auf Sie vor Ort und natürlich hier im Forum

technick
Beginner
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Nachricht 2 von 10
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Hallo,

eigentlich ist bei diesem Thema noch nicht einmal die Schreibweise abschließend geklärt, oder?

EU-DSGVO

EU DS-GVO

EU-DS-GVO....???

Ja, es ist eigentlich das geringste Problem zu diesem Thema. Aber dennoch sehr symptomatisch....

Wir wollen das mal unter "noch nicht ganz geklärte Grundsatzfragen" im Datenschutzordner abheften.

Einen sonnigen Tag noch!

0815
Fachmann
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Nachricht 3 von 10
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Hallo,

mehrheitlich lese ich "DSGVO". "EU DS-GVO" dürfte mit der deutschen Rechtschreibung in keiner Weise vereinbar sein. "EU-DS-GVO" ist wohl 'auch möglich'.

Vielleicht ich damit einer Ihrer 'noch nicht ganz geklärten Grundsatzfragen' klären

Viele Grüße.

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technick
Beginner
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Nachricht 4 von 10
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Vielen Dank 0815!

Es scheint hier wohl einen breiten "Ergebniskorridor" zu geben:

Jeder kann´s schreiben, wie er´s hört .

http://www.rechtsanwalt-lanzinger.at/dsgvo-hoerbuch/

Meine Frage war auch nicht so ganz ernst gemeint (bei 29 Grad im Büro fällt einem alles mögliche ein).

VG

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p4ge
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 10
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-DSGVO wäre die schnelle nicht amtliche Abkürzung vgl. /// Onlinemarketing-Beratung //
-DS-GVO ist die sachlich richtige Schreibweise.

Bei EU-DS-GVO // EU DS-GVO könnte man trefflich streiten, ob das Ursprungsgesetz oder die ins nationale Recht umgewandelte Version gemeint ist.

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heitschmidt
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 10
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Werte Herren,

wie heißt es so schön: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Also schauen wir uns doch einmal das Amtsblatt der Europäischen Union (L_2016119DE.01000101.xml ) in der deutschen Fassung an. Dort wird KEINE Abkürzung verwendet. Amtlich ist nur von der "VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)" die Rede.

Da nun in der Gesetzesbezeichnung allein die Wörter "Datenschutz" und "Grundverordnung" verwendet werden und diese beiden Wörter durch einen Bindestrich verbunden werden, liegt es doch ganz klar auf der Hand, dass - wenn man schon den AKÜFI pflegt - nur DS-GVO als einzig zulässig Abkürzung in Frage kommen kann.

Also weg mit allen anderen Versionen!

Lasst uns durch korrekte Arbeit und Ausdrucksweise auffallen!

Oje - und jetzt will ich wieder produktiv arbeiten....

Beste humoristische Grüße

H. Heitschmidt

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Offline Online
Nachricht 7 von 10
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Warum einfach wenn es auch kompliziert geht?

Für uns gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der ab 25.05.2018 gültigen Fassung. Führt man sich das einmal zu Gemüte lässt es sich etwas beruhigter schlafen.

Gruß

KP

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0815
Fachmann
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Nachricht 8 von 10
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heitschmidt
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 10
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...unplausibel, nicht konsistent...

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0815
Fachmann
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Nachricht 10 von 10
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Definitiv ...

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9
letzte Antwort am 08.06.2018 10:25:16 von 0815
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