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Zeiten für die Mandanten erfassen

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letzte Antwort am 27.09.2017 15:20:30 von 0815
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ws17
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Hallo,

bei meiner vorherigen Kanzlei, konnte ich mit der Datev-Zeiterfassung (hieß glaube nicht so) seine Zeiten erfassen.

Zeiten für Literatur, Mandantenpflege, Eigenorganisation, Fibu, Jahresabschlussarbeiten und und und. Dies konnte dann auch in das Rechnungsprogramm übergeben werden. Ich empfand dies als sehr praktisch aus 2 Ansichten. Für den Arbeitgeber, das alles abgerechnet werden kann und auch für mich, wo man vielleicht zu viel Zeit verbraucht oder auch als Übersicht, für Minder- oder Mehrarbeitsstunden.

Kann man dies auch ohne das der Arbeitgeber dies nutz für sich selber nutzten? Und Wenn wie?

LG

mkinzler
Meister
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Ja, wenn EO lizenziert und installiert ist.

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ws17
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Was ist EO? Bestimmt ist das nicht installiert.

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mkinzler
Meister
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EO= Eigenorganisation. Zu diesem Programmteil gehört die Zeiterfassung/Rechnungsschreibung.

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0815
Fachmann
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Hallo,

siehe auch Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1021996 .

Viele Grüße.

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letzte Antwort am 27.09.2017 15:20:30 von 0815
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