Hallo liebe Mitstreiter,
ich benötige zeitnah Hilfe oder zumindest eine Idee.
Die Zusammenlegung der IKK's auf eine Betriebsnummer habe ich bei einem Mandanten durchgeführt. Leider erst mit der Abrechnung 1. Gruppe 09/2017.
Heißt also: ich habe eine enorme Erstattung bei KK 01 und einen immens hohen Betrag bei KK 02 (da gleichzeitig Schätzverfahren).
Der Mandant flippt gerade - zurecht - aus und weiß auch nicht, wie er die einmalig hohe Abbuchung bewerkstelligen soll.
Die IKK selber will sich nicht so recht auf Diskussionen und eine interne manuelle Korrektur der Beiträge einlassen.
Meine Frage ist daher: kann ich durch eine Wiederabrechnung der 1. Gruppe den Beitragsnachweis korrigieren, indem ich die voraussichtliche Beitragsschuld anpasse?
(Die Erstattung KK 01 würde ich unberührt lassen, lediglich KK 02 korrigieren).
Ich freue mich sehr über grandiose Vorschläge!
Herzliche Grüße
Anne Koch
Ich sehe gerade, dass es nicht geht - da ich nur "noch nicht abgerechnete Monate" korrigieren kann.
Hat jemand eine andere Idee?
Stornierung des Beitragsnachweises über sv.net und danach neu absetzen? Finde ich unsauber, da die Daten dann nicht durchs RZ gegangen sind....
Hallo,
Sie haben doch jetzt mit Abrechnung 09/17 den Oktober geschätzt?
Dann können Sie den BNW für 10 doch nochmal ändern und durch Stammdaten schicken übermitteln.
Gruß
Wolfram
Den Oktober schätze ich ja erst mit Abruf der 2. Gruppe - vielleicht ist die Idee aber nicht schlecht, wenn ich tatsächlich die 2. Gruppe mit einer "0" laufen lasse...
Hallo liebe Mitstreiter,
ich benötige zeitnah Hilfe oder zumindest eine Idee.
Die Zusammenlegung der IKK's auf eine Betriebsnummer habe ich bei einem Mandanten durchgeführt. Leider erst mit der Abrechnung 1. Gruppe 09/2017.
Heißt also: ich habe eine enorme Erstattung bei KK 01 und einen immens hohen Betrag bei KK 02 (da gleichzeitig Schätzverfahren).
Hallo Frau Koch,
irgendwas habe ich das hier noch nicht richtig nachvollziehen können.
Wenn Sie die Zusammenlegung erst mit der 1. Gruppe 09/2017 vorgenommen haben - woher kommen dann die Schätznachweise? Mit der ersten Abrechnungsgruppe erfolgt keine (automatische) Schätzung.
Wenn dies in den Schätznachweisen für 09/2017 enthalten ist, muss dies entweder schon vorher umgestellt worden sein oder sie müssten dies manuell in der Beitragsschätzung erfasst haben.
Hier sollten Sie noch einmal prüfen/erzählen, wann Sie was umgeschlüsselt haben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Sie haben Recht! Die Umstellung habe ich bereits im August gemacht. Der Beitragsnachweis wurde am 05.09. erstellt - also lange vor der Abrechnung 1.Gruppe.
Wenn Sie mir jetzt noch eine tolle Lösung zum Problem liefern, werden Sie zu meinem Held des Tages!!!
LG, Anne Koch
Ach so, dann wird das natürlich schwieriger...
Dann müssen sie den Abrechnungsstand auf 09 zurücksetzen und dann die BNW ändern.
Sobald 10abgerechnet ist geht das ja sonst net mehr und von SV-Net würde ich abraten, das passt dann hinterher net mehr..
Wieso machen Sie nicht eine Gesamtwiederholung 2. Abruf 8/2017 und ändern dort manuell die Schätzwerte.
dann ist die hohe Nachzahlung weg.
Moin,
eine Wiederholungsabrechnung für 08/2017 ist ja nicht mehr möglich, da die 1. Gruppe für 09/2017 bereits abgerechnet ist. Wenn dies nicht der Fall wäre, könnte die Korrektur der Schätzung ja auch ohne Wdh.-Abrechnung erfolgen - dann müssten nur die Stammdaten entsprechend erfasst und gesendet werden.
Eine "normale" Korrektur über LODAS ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Man könnte nun -wie von Herrn Wiesner vorgeschlagen-, die Abrechnung zurücksetzen. Das würde ich immer nur im allergrößten Notfall machen. Zumal dann die Stammdaten neu geholt werden sollten (um Abweichungen zwischen RZ und LODAS zu vermeiden) und danach alle schon erfassten -noch nicht gesendeten- Änderungen für den aktuellen Monat und ggf. Folgemonate neu erfasst werden müssen. Hier ist eine genaue Prüfung der Daten notwendig.
Letztlich bin ich kein Fan von einer Rücksetzung.
Ich würde -wenn denn die Krankenkassen sich nicht auf andere Absprachen einlassen- ggf. mit einer Korrekt der Nachweise über sv.net arbeiten. Wichtig ist in dem Fall, dass dann auch die Beitragsnachweise für 10/2017 manuell über sv.net korrigiert werden müssen (in die entgegengesetzte Richtung), da Sie die geänderte Beitragsschätzung nicht in LODAS berücksichtigen können. Hier ist eine genaue Prüfung und Abstimmung der Daten erforderlich.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ja da gebe ich Ihnen Recht, da 1. die 1. Gruppe Sept schon gelaufen ist ist eine gesamtwiederholung Vormonat nicht mehr möglich. So geht das die Korrektur würde sich nur im lfd. Monat 9 bzw. Schätzverfahren 10 auswirken.
(Hatte ich gestern abend verwechselt zwischen Nachberechnung für Vormonate und Gesamtwiederholung).
Ich würde zurücksetzen lassen und dann Gesamtwiederholung 8 laufen lassen, ist m.E. wesentlich Fehlerunanälliger als alles über SV -Net 9 +10 zu berichtigen. Hier ist die Fehlerquote höher zumal auch noch b etrachtet werden muss ob die Jahreswerte für die SV Meldungen usw. alle korrekt sind.
Viel Erfolge
U.Eberhardt
Hallo Frau Koch, hallo Community,
wenn bisher nur die erste Gruppe abgerechnet wurde, lässt sich der
Schätz-Beitragsnachweis vom September noch korrigieren.
Hierzu müssen die Korrekturen im Bearbeitungsmonat 09/2017 eingegeben werden. Anschließend senden Sie bitte nur die Stammdaten ins Rechenzentrum. Dadurch wird ein korrigierter Beitragsnachweis erstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
Danke für die Klarstellung. Das hatte ich bisher anders verstanden - aber gut zu wissen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Stein,
Danke für die Info, war mir und meinen Kollegen nicht bewusst dass, das so relativ "einfach" funktioniert..
MFG
Wolfram Wiesner