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Auftragswesen: Catering MWSt. Sätze

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letzte Antwort am 28.09.2017 10:48:15 von Kristina_Bluhm
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voglwild
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Guten Tag,

Lebensmittel unterliegen normalerweise 7% Mwst. Kommen bei einem Catering Positionen mit 19% hinzu (Dienstleistungen, Equipment) müssen auch die Lebenmittel mit 19% versteuert werden. Bisher sehe ich für mein Problem zwei Lösungen: entweder alle Artikel doppelt anlegen oder im Angebot händisch den Satz ändern, wenn gewünscht.

Danke sehr,

DATEV-Mitarbeiter
Kristina_Bluhm
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
45 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Vogl,

wie Sie bereits geschrieben haben, gibt es zwei Vorgehensweisen.

Entweder Sie legen die Artikel doppelt mit den verschiedenen Steuersätzen an oder Sie ändern die Steuer in der Rechnungserstellung.

Sie können die Steuer bei der Rechnungserstellung auch über die Menüleiste über das letzte Symbol "Einstellungen zum Beleg"  unter Buchungsangaben zum Beleg | Steuer im Beleg "Einheitlich für den gesamten Beleg" übergreifend für den gesamten Beleg abändern.

Das hat den Vorteil, dass Sie nicht jeden Artikel händisch abändern müssen, sondern nur einmal die Einstellung setzen.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristina Bluhm
Online-Lösungen Rechnungswesen | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.09.2017 10:48:15 von Kristina_Bluhm
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