Hallo zusammen,
ich suche den Mietspiegel für Köln Stand 1964 für die Einheitsbewertung. In der Literatur finde ich nur, dass diese die Finanzämter haben. Gibt es die nicht in Lexinform?
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
bitte entschuldigen Sie die lange Antwortzeit. Die Materie ist nicht einfach.
Leider haben wir keine Immobilienpreise aus dem Jahr 1964 in LEXinform vorliegen. Und im Fall der Einheitswerte ist es tatsächlich so, dass diese Werte beim Finanzamt vorliegen, bzw. geschätzt werden.
Wir haben im Rahmen der aktuellen Anfrage den Immobilienverband Deutschland IVD, (Verband der Immobilienberater, Makler,Verwalter und Sachverständigen Region West e.V. in Köln) befragt, und das Archiv der rheinische Immobilienbörse gecheckt. Beide Institutionen haben leider keine Werte verfügbar, die so weit in der Historie zurückliegen.
Daher können wir in diesem Fall leider nicht weiterhelfen.
Falls Sie aber einmal Informationen zu Immobilienwerten benötigen, die etwas weniger weit in der Vergangenheit liegen:
Wir haben zwei Dokumente in LEXinform, die die Wege zur Ermittlung von Immobilienpreisen-, Werten, auch für zurückliegende Jahre aufzeigen:
Zum Inhalt der LEXinform-Datenbank:
In LEXinform sind Wohnimmobilien- Mieten und -Preise (Angebotspreise) der aktuellsten 5 Jahre direkt abrufbar (z.B. durch Eingabe der Postleitzahl leicht aufzufinden). Das Angebot an "Mieten und Preisen" für Wohnungen und Häuser beinhaltet ca. 8.600 PLZ-Bereiche, aufgeteilt auf alle Landkreise und kreisfreie Städte. Die Angaben werden nach verschiedenen Größenklassen differenziert dargestellt.
Zur steuerrechtlichen Betrachtung bietet (neben einigen umfassenden Artikeln aus dem Themenlexikon Steuern), der Kurzbeitrag "Die Bodenrichtwerte und ihre Bedeutung für die steuerliche Verkehrswertbewertung von Grundvermögen" (LEXinform Dok. 0879184) einen guten Einstieg ins Thema.
Grüße aus Nürnberg
Karin Hiller
DATEV eG
Service LEXinform
Hallo Frau Hiller,
vielen Dank für Ihr Bemühen. Ich hatte auch schon ausführlich gesucht und war nicht erfolgreich.
Deshalb die Frage an die Kollegen:
Akzeptieren Sie die vom Finanzamt angesetzten Mieten 1964 oder gibt es einen Weg diese zu überprüfen?
Schöne Grüße
Willi Müller