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Wie wird die Verfahrensdokumentation erstellt?

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letzte Antwort am 06.08.2021 19:06:33 von seprof
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stefanie-nutzer
Beginner
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Ich wurde in unserer Finanzabteilung damit betraut. Juchu. Ich finde leider kaum Infos, wie sowas aufgebaut sein muss, in welcher Form geschrieben wird, in welchem Programm das möglich ist und ob das nicht vielleicht doch Aufgabe des Steuerbüros ist?

Wird hier der gesamte Ablauf beschrieben? Computer an, Passwort blabla oder nur Infos, wo was abgelegt wird? Ich bin ja sowas von verwirrt.

Wer kann und mag mir helfen?

mkinzler
Meister
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Nachricht 2 von 12
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Welches Verfahren soll genau dokumentiert werden? Für die Digitalisierung gibt es Vorlagen.

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stefanie-nutzer
Beginner
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Nachricht 3 von 12
534 Mal angesehen

Danke für die schnelle Antwort.

Es hieß nur, dass im Bereich der Finanzbuchhaltung eine Verfahrensdokumentation erstellt werden soll, welche dann bei Steuerprüfungen vorliegen muss.

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mkinzler
Meister
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Nachricht 4 von 12
534 Mal angesehen

Es gab eine Vorlage. Diese scheint nun aber in ein kostenpflichtiges Dokument umgewandelt worden zu sein

Es muss festgelegt werden, wer für was verantwortlich ist. Für mögliche Fehler sollten Szenarien entwickelt werden und es sollten Vorschriften für die Dokumentation der Vorgänge vorhanden sein.

Änderungen müssen dokumentiert werden

https://www.datev.de/web/de/top-themen/steuerberater/weitere-themen/ersetzendes-scannen/

Edit:

https://www.bstbk.de/export/sites/standard/de/ressourcen/Dokumente/04_presse/publikationen/03_berufsrecht/49_Musterverfa…

stefanie-nutzer
Beginner
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Nachricht 5 von 12
534 Mal angesehen

Ist es nicht so, dass es mittlerweile Pflicht ist, für die Vorgänge im Unternehmen eine Verfahrensdokumentation zu erstellen?

Oder hat mein Arbeitgeber hier was falsch verstanden?

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grandfunck
Fachmann
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Nachricht 6 von 12
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Moin, moin,

die Frage ist gut und berechtigt. Wenn dies flächendeckend bekannt wäre, lägen sicher auch weit mehr VFDs vor. Immer wieder frage ich bei Gelegenheit im Kollegenkreis herum, geoutet hat sich bisher niemand, er habe diese. Ich hab's auch einmal mit dem DATEV Muster vor einigen Monaten begonnen und habe irgendwann (vorläufig)aufgegeben, es ging zu sehr in Details und spätestens bei der Dokumentation mit welcher Software und welchem Stand wir arbeiten und wie die Änderungen dokumentiert werden, bin ich gescheitert. Bislang habe ich auch auf verschiedenen Nachfragen bei DATEV-Veranstaltungen noch keine konkrete Auskunft erhalten. Hinweise auf den Installationsmanager helfen ja auch nicht, da (so wie ich es sehe) nur der aktuelle Stand angezeigt wird.

Wenn sich hier jemand melden würde, der eine Lösung oder zumindest einen nachvollziehbaren Vorschlag für kleine Unternehmen (also komplett und nicht "nur" ersetzendes Scannen) hätte, wäre auch ich dankbar. Kurzfristig werde ich mir mal das Muster vom DWS-Verlag durcharbeiten, vielleicht hilft dieses ja.

Ein schönes Wochenende wünscht

WF

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 7 von 12
437 Mal angesehen

Auch in 2021 noch weit umstritten.

Klare gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. 
Die Buchführung muss halt nachvollziehbar sein aber es ist nicht geregelt wie das auszusehen hat.

Im GoBD BMF Schreiben sagt selbst das BMF das dass nicht vorliegen einer Verfahrensdokumentation nicht automatisch zum verwerfen der Buchführung führen kann.

 

Es ist vielmehr das überdenken und optimieren der eigenen Prozesse und dies für die Mitarbeiter und vorallem  neuen Kollegen zum nachschlagen.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristina_Nering
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 12
381 Mal angesehen

Hallo tu_heggi, hallo Community, 

 

 

mit dem Zusatzmodul "Abschlussprüfung Verfahrensdokumentation – Art.-Nr. 40314" kann eine Verfahrensdokumentation erstellt werden. 

 

Um das Zusatzmodul nutzen zu können, wird mindestens ein Berichtsschreibungsprogramm, in dem Fall Bilanzbericht comfort oder Abschlussprüfung compact/classic/comfort benötigt.

 

Mit dem Zusatzmodul "Abschlussprüfung Verfahrensdokumentation" stehen mehrere Dokumentvorlagen zur Erfassung bereit:

 

z.B. Verfahrensdokumentation…
… zur Belegablage
… zum Ersetzenden Scannen
… zur ordentlichen Kassenführung
… Corona Dokumentation
… uvm. 

 

Eine Auflistung aller Dokumentvorlagen des Zusatzmoduls findet man hier:

Das Zusatzmodul im DATEV-Shop:

 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

Kristina Fink

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 9 von 12
349 Mal angesehen

Das testen wir bereits gerade.

 

Es fehlt aber an einer eindeutigen gesetzlichen Vorschrift die das Vorhandensein und den Inhalt festlegt! 

Solange es das nicht gibt wird es immer Diskussionen mit den Mandanten geben warum der Aufwand betrieben werden (muss)

 

Da wird einem schonmal Geldgeilheit vorgeworfen.

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vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 10 von 12
341 Mal angesehen

@Gelöschter Nutzer ,

 

das Thema "Verfahrensdokumentation" ist wie ein Damoklesschwert, bei dem man nicht weiß, ob und wann es mal herunterfällt oder ob es evtl. nur zur 'Dekoration' dient, wie der Krummdolch in arabischen Ländern 😄

 

... aber Ihnen "Geldgeilheit" vorzuwerfen, ist ja wirklich gemein und völlig abwegig 

 

... Spaß beiseite, ich hasse auch Prosa, die man sich gezwungenermaßen 'aus den Fingern saugen' muss und die jede Menge Zeit frisst

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... ich hatte viel weniger IT-Probleme, als es noch keine PCs, kein "WINDOWS" und kein "DATEV" gab ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Wenn sie einen ssıǝɥɔs Prozess digitalisieren, dann haben sie einen ssıǝɥɔs digitalen Prozess" (Thorsten Dirks) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... hinter so manchem Datev-Programm-(Fehl-)Verhalten steckt eine Logik. Sie versteckt sich bloß sehr gut ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "neue Kästchen braucht das Land !" (frei nach einem Songtext) ... (wg. mehrerer Dezimal-Limits in der Datev-Software) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... meine persönliche GuV (bzgl. Datev-Nutzung): deutliche Steigerungen bei Frustgewinn und Lustverlust ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... immer auf der Suche nach dem Sinn des Lesens ... und Schreibens ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "du sollst nicht begehren deines Nächsten Fremdsoftware"(10. Gebot der DATEV) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "allwissend bin ich (wirklich) nicht, doch viel ist mir (dennoch) bewusst"(frei nach Goethes Faust) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Die Botschaft(er/en) der Datev hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"(frei nach J.W.v.Goethe) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Vorschläge für einen neuen Datev-Slogan: "man lernt nie aus" ODER "man lernt nie aus Fehlern" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "außen hui ... innen pfui ... die GUI ??" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... den Begriff "Verböserung" gibt es nur im Steuerrecht, den 'Tatbestand' der "Verböserung" gibt es aber auch in der IT ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Über sieben Krücken musst Du geh'n, sieben dunkle Jahre übersteh'n ... " (frei nach einem Songtext) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... Datev-Software muss einmalig sein, wird also evtl. nur einmalig getestet ☺...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... das Motto "gut zitiert ist mindestens halb geschrieben" wird hier und anderswo geliebt ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... neuer Urlaubs-Trend: Schiffsreise mit Barkasse nach LuG.ANO ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... nein, ich bin nicht im KUG-LuGs-Klan ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
"Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "alles so schön bunt hier !" ... auf dem richtigen Gerät ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄







Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Motto: "Immer positiv denken und negativ bleiben !" ... bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ....(betr. CORONA)







Viele Grüße, M. Vogtsburger
... kein Mitglied des KUG-LuGs-KLANs, sondern eher von REWE & Co ... Bits & Bikes bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄







... auf der Suche nach dem Sinn des Lesens, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄




Hinweis: dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄


Viele Grüße, M. Vogtsburger
☀ ☁ ☂ ☃ ☄ ... alle Wetter, die Frisur hält, trotz Corona !
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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bodensee
Experte
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323 Mal angesehen

Zeitfresser und wieder mal so ein Ungetüm namens Verfahrensdokumentation. 

 

Gab es nicht mal einen Film von Fassbender Angst essen Seele auf,  auf heute gemünzt Bürokratie essen Seele auf oder Zeitfresser essen Seele und vor allem den eigenen Frieden auf. 

 

In diesem Sinne schönes Wochenende. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
seprof
Fachmann
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Die Begrifflichkeit Verfahrensdokumentation findest Du im BMF Schreiben vom 28.11.2019.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf?__blob=publicationFile&v=9

 

In diesem Schreiben hat die Finanzverwaltung alle gesetzlichen Vorschriften für sich zusammengefasst und interpretiert, die für das Aufzeichnen von Geschäftsvorfällen im digitalen Zeitalter so relevant sind.

 

In der Verfahrensdokumentation soll man nun für das Unternehmen zusammenstellen, wie man diesen gesetzlichen Verpflichtungen ordentlich nachkommt.

 

Bevor man jetzt in Panik verfällt, sind zwei Aussagen aus diesem Schreiben wichtig:

 

1) Die konkrete Ausgestaltung der Verfahrensdokumentation ist abhängig von der Komplexität und Diversifikation der Geschäftstätigkeit und der Organisations- struktur sowie des eingesetzten DV-Systems. (Rz. 151)

 

Mit anderen Worten je einfacher alles ist, um so weniger muss geschrieben werden. Hat man bereits seine Prozesse in der Buchhaltung in Schriftform gefasst, dann sollte man einfach einen Ordner nehmen, das dort ablegen und Verfahrensdokumentation draufschreiben. Gerade bei der Nutzung von Registrierkassen sollte man dort die Programmbeschreibungen, Programmierprotokolle etc. ablegen. Elektronische Möglichkeiten für die Ablage bietet DATEV.

 

Größere Firmen sollten eh Aufzeichnungen über IKS haben. Die Aufzeichnungen des DSB sind dann auch in diesem „Ordner“ aufzubewahren.

 

2) Rz. 155. Soweit eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvoll- ziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt, liegt kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann.

 

Macht man also alles, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine fehlende Verfahrensdokumentation kein Einstieg für den Betriebsprüfer zu schätzen.

 

Solltest Du hieran Zweifel haben, dann kannst Du mit deinem Steuerberater mal gemeinsam die neuralgischen Punkte prüfen. Z. B

 

- Vorsysteme zur Rechnungsschreibung GoBD konform?

- Umgang mit Bargeld geregelt?

- Werden buchführungsrelevante Daten außerhalb der EU gespeichert?

- Werden E-Mails professionell und unveränderbar archiviert?

- Werden Geschäftsvorfälle zeitnah erfasst?

 

Dann einfach dokumentieren. Rz 153 gibt einen Hinweis, nach welchen Gesichtspunkten man den Ordner aufteilen kann.

 

VG Sven Ehlers

 

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letzte Antwort am 06.08.2021 19:06:33 von seprof
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