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Abmeldung ohne sv-relevantes Arbeitsentgeld

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letzte Antwort am 19.09.2017 15:10:01 von Sabine_Hauch
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benthaus
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Fehler #LN13391

DEÜV: Da weder eine sv-relevante Fehlzeit noch ein laufendes Arbeitsentgelt im Meldezeitraum

von 01.01.2017 bis 03.01.2017 vorhanden ist, führt dies zum Ausschluss der Entgeltmeldung mit

Meldegrund 34.

Wie kann ich den MA abmelden? Der MA wurde zum 03.01. gekündigt und hat am 02.01. + 03.01. unentschuldigt gefehlt.

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

wenn weder eine Fehlzeit noch SV-relevantes Entgelt vorhanden sind, führt dies zum Ausschluss der Meldung mit dem Abgabegrund 34.

Durch Eingabe eines Ausfallschlüssels für den 01.01.2017 im Kalender kann die Meldung GdA 34 über das Programm Lohn und Gehalt erzeugt werden.

Sie haben folgende Optionen:

Option A: Buchung des Ausfallschlüssels „UU“ oder „FU“ für den Zeitraum 01.01. bis 03.01.

Option B: Buchung des Ausfallschlüssels „1“  oder „F“ für den 01.01.2017

Anschließend erhalten Sie die Meldung:

#LN17334
DEÜV: Es wird eine ‚Abmeldung nach einer Unterbr. länger als 1 Monat‘ (Abgabegrund 34) zum 03.01.2017 erstellt.
>> Ursache: Fehlzeit FU (oder UU).

Sollte die Lösung nicht greifen, setzen Sie sich bitte mit uns über einen anderen Servicekanal in Verbindung, damit wir den Sachverhalt individuell prüfen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 19.09.2017 15:10:01 von Sabine_Hauch
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