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fehlende Steuer-Identifikationsnummer/Lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 14.09.2017 21:59:47 von sue
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biancaschröder
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Guten Morgen,

bei einem Arbeitgeber ist ein neuer Mitarbeiter am 01.09. angefangen und hat am 08.09.2017 auch schon wieder aufgehört.

Von diesem Mitarbeiter liegt dem AG keine Steuer-ID-Nr. und der AG kann den Mitarbeiter nicht mehr erreichen.

Gibt es eine Möglichkeit, die Lohnsteuerbescheinigung ohne die Steuer-ID-Nr. zu übermitteln?

Mit freundlichen Grüßen

Bianca Schröder

encko
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

habe auch noch keine LStBesch ohne ID übermittelt. Allerdings verstößt der Arbeitnehmer damit gegen seine Auskunftspflicht nach § 39e Abs. 4 EStG. Sie müssten also den Lohn nach § 39c Abs. 1 EStG mit Steuerklasse 6 abrechnen. Ich würde den Arbeitnehmer unter Fristsetzung schriftlich mahnen, seine ID mitzuteilen. Bis zur Abrechnung und Übermittlung der LStBesch haben Sie ja sicher noch etwas Zeit.

MfG

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

toto
Beginner
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Meines Wissens ist es inzwischen nicht mehr möglich eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohne Steuer-ID abzurechnen. Ich versuche unseren Mandanten inzwischen klar zu machen, dass diese Nummer wichtiger ist als die SV-Nummer (die könnte man zur Not ja elektronisch anfordern). Nach meiner Erfahrung blockiert DATEV die Abrechnung. Ich war aber auch noch nie in der Bredouille, dass ich die Nummer nicht bekommen hätte. Wenn alle Stricke reißen, fällt mir nur noch ELSTER ein. Ich glaube, da kann man noch ohne Steuer-ID übermitteln, bin mir aber nicht sicher.

In Ihrem Fall frage ich mich nur: wenn der AN nicht mehr zu erreichen ist, wo soll die Lohnabrechnung hingeschickt werden, auf welches Konto soll überwiesen werden (oder wird hier bar bezahlt, obwohl keiner vorher weiß, wie hoch der richtige Auszahlungsbetrag ist)?

Oder: den AN als Praktikanten ohne Entgeltzahlung einstufen, dann reicht vielleicht eine SV-AN-Abmeldung.

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isa_nie_
Beginner
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Hallo,

zumindest zu Beginn des Jahres war es möglich die LStB (hier für 2016) auch ohne ID zu übermitteln.

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sue
Aufsteiger
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Hallo,

nach Absprache mit dem Finanzamt sollte ich bei einem entsprechenden Fall folgendermaßen vorgehen:

Ohne St-ID nach St-Klasse 6 abrechnen -> elektronische Übermittlung nicht möglich

Daher Verpflichtung einen Papierausdruck der  Lohnsteuerbescheinigung an das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zu schicken. Das habe ich mit einem kleinen Anschreiben gemacht und nichts mehr gehört, scheint also richtig gewesen zu sein.

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letzte Antwort am 14.09.2017 21:59:47 von sue
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