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Steuer-Brutto bei Zuschlagszahlung Nachtarbeit

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letzte Antwort am 20.09.2017 12:57:36 von rvh
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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Community,

unsere Mitarbeiter erhielten für Nachtarbeit einen steuerfreien Zuschlag.

Dieser wird korrekt berechnet.

Allerdings ist das Steuer-Brutto bei einem Arbeitnehmer falsch ausgewiesen. Sprich: Sein Steuer-Brutto beträgt i.d.R. zum Beispiel 2.000 €. Jetzt wird hier ein Wert von 2.000,51 € ausgewiesen. Woran kann das liegen?

Danke für die Hilfe!

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

wenn das Steuerbrutto höher ausgewiesen wird, bedeutet dies, dass der Nachtzuschlag nicht komplett steuerfrei abgerechnet wurde.

Auf der Auswertung 13 SFN-Zuschläge pro Arbeitnehmer können Sie sich die Berechnung ansehen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Frau Schauer,

danke für Ihre Hilfe. Aber woran kann das liegen?

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rvh
Erfahrener
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Nachricht 4 von 6
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Hallo Frau Krämer,

leider schreiben Sie nicht, mit welcher Lohnabrechnungs-Software Sie arbeiten, was ein konkretes Antworten erschwert ...

Die Antwort für LODAS hat Ihnen Frau Schauer schon gegeben - für Lug-Anwender gibt es eine Auswertung "SFN-Zuschläge Mandant", in welcher alle Fakten gelistet werden, an Hand derer Sie die Ermittlung unter Einbeziehung der gesetzlichen Regelungen des §3b EStG nachvollziehen können.

Ich habe Ihnen mal einen Auszug aus einem solchen Protokoll nachstehend angefügt :

202738_pastedImage_0.png

Für den hier exemplarisch ausgewählten AN 30 wird im gelb markierten Bereich in einem ersten Schritt der Grundstundenlohn ermittelt. Danach wird - je betroffener Lohnart - im grün markierten Bereich der zur Auszahlung gelangende Betrag unter Berücksichtigung der Regelungen des §3b EStG in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen (als Restgröße) Teil gesplittet.

So sollten Sie auch in Ihrem Fall nachvollziehen können, wieso es dort zu einem kleinen steuerpflichtigen Betrag kam und ob eventuell bei der Berechnung des Grundstundenlohns nicht alle zu berücksichtigenden Entgeltbestandteile eingeflossen sind.

Gutes Gelingen ...

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 6
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Hallo Herr Hein,

danke für Ihre Erläuterung.

Ich arbeite mit LODAS.

Was mich verwundert ist, dass wir 25% Zuschlag zahlen, welcher nach § 3 b EStG steuerfrei ist. Der Stundenlohn der Kollegen ist auch nicht derartig hoch, dass die "Grenze" von 50 € überschritten werden könnte.

Woran kann es noch liegen?

danke!

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rvh
Erfahrener
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Nachricht 6 von 6
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Hallo Frau Krämer,

dann sollten Sie Ihr Augenmerk mal auf den von mir gelb hinterlegten Teil der Auswertung lenken, denn stimmt wahrscheinlich der dort berechnete Grundstundenlohn nicht - d.h. es fließen nicht alle relevanten Bezüge oder auch falsche Stundenwerte in die Berechnung ein.

Viel Erfolg ...

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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letzte Antwort am 20.09.2017 12:57:36 von rvh
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