Hallo!
Erstmals soll ein Heimarbeiter abgerechnet werden. Hierzu einige Fragen:
Beste Grüße,
Maxi Maruhn
Hallo Frau Maruhn,
auch bei Heimarbeitern ist eine geringfügige Beschäftigung möglich.
Der Personengruppenschlüssel 109 ist bei Heimarbeitern mit Anspruch auf Engeltfortzahlung zu verwenden, der Personengruppenschlüssel 124 bei Heimarbeitern ohne Anspruch auf Entgeltforzahlung.
Ob das Holen vom Material als Arbeitszeit gilt, müsste Ihrerseits rechtlich geklärt werden.
Infomationen zur Abrechnung von Heimarbeitern finden Sie im Dokument 5303290 - Heimarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank, Herr Stein!