Gibt es eine Möglichkeit, wenn man für einen Mandanten die Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben in Kanzlei-Rewe erfasst, aus Kanzlei-Rewe die EÜR-Daten(Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben) in die Anlage SE der Erklärung zur ges. u. einh. Feststellung, wie bei der Anlage EÜR zu übernehmen, so dass man die Zeilen nicht per Hand ausfüllen muss?
Gibt es leider nicht Herr Weiß. Ich stand gerade vor der selben Frage und bin in der Community auf eine andere Diskussion gestoßen, die sich auch um das Thema dreht.
"Änderung der Formulare GuE 2015"
Leider musste ich dort lesen, dass es auch zukünftig seitens der DATEV keine Schnittstelle geben wird.
Gibt es hier etwas neues dazu?
Das würde mich auch interessieren. Ich stehe vor dem gleichen Problem.
Da der Link bei mir nicht funktioniert, hier der aktuelle Link zum Trauerspiel...
Änderung der Formulare GuE 2015
In vier Jahren hat man auch hierzu keinen Ansatz gefunden; dafür basteln die Datev-Profi Programmierer an einem zusätzlichen ESt Programm für ganz einfache Fälle, bei dem man seine Daten seit Jahresanfang eingeben kann, aber erst - vielleicht im Juli - auch an das Finanzamt übermitteln kann. Das braucht wirklich kein Mensch; im Gegensatz zur Übernahme von Sonderbilanzdaten in die GuE Formulare.