Hallo!
Ich verzweifle im Moment. Wir arbeiten mit LODAS und das sind meine Ausgangsinfos:
Arbeitnehmer schließt eine BAV ab (§3Nr63EStG) - keine AG finanzierte AV . Monatliche Zahlung 40€. Der AG möchte ihm einen Zuschuss in Höhe von 40€ gewähren. Die BAV soll nicht vom Gehalt abgezogen werden. Also statt VWL eine DV.
Wenn ich das nun mit dem Assistenten anlege, werden die 40€ zusätzlich zum Gehalt ausgewiesen (FFN) aber nicht als Nettoabzug abgezogen? Muss ich denn manuell als Nettoabzug anlegen?
Danke für eine Hilfe....
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich kenne Lodas nicht, bei LUG sind die 40€ nicht in der Bruttosumme enthalten und müssen daher auch netto gar nicht abgezogen werden.
Viele Grüße
Hallo Frau Janßen,
wenn Sie von den 40 € AG-Anteil sprechen, dann ist das richtig.
Nach der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung wird im Netto nur noch der AN-Anteil in Abzug gebracht.
Bei der Überweisung ist aber der AG-Anteil mit enthalten.
Gruß
Björn Niggemann
Es sollte so in der Abrechnung erscheinen:
Gehalt 1000€
BAV(AG Zuschuss) 40€
Nettoabzug -40 €
Also wie bei einem normalen VWL Vertrag, nur dass es eine BAV ist.
Ist also so nicht möglich?
Bei einer BAV mit AG-Zuschuss NEIN.
Hallo Frau Janßen,
die Arbeitgeberzuschüsse zur BAV werden -wie hier schon gesagt wurde- aufgrund der Entgeltbescheinigungsverordnung dem Gesamtbrutto nicht hinzugerechnet. Eine Wahlmöglichkeit besteht hier nicht.
Wie Sie schon selbst geschrieben haben, ist die Schlüsselung "FFN", also steuerfrei, sozialversicherungsfrei und NICHT zum Gesamtbrutto gehörend.
Wenn der Mitarbeiter brutto € 1.000,00 hat und einen Arbeitgeberzuschuss von € 40,00 bekommt wird als "Summe Gesamtbrutto" auf der Abrechnung € 1.000,00 ausgewiesen. Der Zuschuss darf somit nicht noch einmal vom Netto gekürzt werden, da der Betrag im Netto gar nicht enthalten ist.
In der Überweisung für die BAV wird dieser Betrag dennoch berücksichtigt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Danke!
Das war genau mein Problem! Jetzt habe ich es auch verstanden