Hallo Community,
eine Aushilfe hat zum Kündigungszeitpunkt noch Guthaben auf ihrem Arbeitszeitkonto. Wird mit der Auszahlung der Überzeiten die geringfügige Beschäftigung gefährdet? Das Zeitkonto hätte sich im letzten Quartal 2017 auf 0 reduziert.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen führt nicht zur Versicherungspflicht.
Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 4.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (sog. "Mini-Jobs") im Dokument 5301327 – Geringfügige Beschäftigung.
Viele Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG