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Finanzamtsinterne "Beraternummer" bei NRW-Finanzämtern

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letzte Antwort am 28.07.2023 12:01:02 von einmalnoch
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hruediger
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Wir haben heute ein Schreiben eines Finanzamts aus NRW bekommen, nach dem eine finanzamtsinterne "Beraternummer" auf allem Schriftverkehr und allen Steuererklärungen an NRW-Finanzämter (zusätzlich) anzugeben ist.

Meine Frage: Hat jemand Erfahrung, wie man das am besten organisiert? Soweit ich sehe, gibt es in den Stammdaten dafür kein Feld. Für den Schriftverkehr könnte man evt. ein individuelles Feld anlegen. Aber bei den Steuererklärungen??

Danke für Hinweise!

mkinzler
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Man kann in den Stammdaten individuelle Felder anlegen.

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hruediger
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Ja, das ist mir bekannt. Und bei den Steuerklärungen?

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Gelöschter Nutzer
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Da würde ich mich verweigern, mir einfach von einer Behörde ein Stammdatum mit anzugeben. Die Steuernummer u./o. SteuerID ist völlig ausreichend.

Das Finanzamt ist ja auch nicht in der Lage unsere Mandantennummern auf Ihren Anschreiben mit aufzunehmen. Warum soll ich es dann für das Finanzamt tun.

Man muss nicht über jedes Stöckchen springen, was einem hingehalten wird.

sbusmann
Beginner
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Auf dem Schreiben vom Finanzamt müsste vermerkt sein, dass die Nr. "möglichst" anzugeben ist. Ich habe daher bei Steuererklärungen aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeit keine Nummer angegeben.

Beim üblichen Schriftverkehr mit dem Finanzamt habe ich in der Vorlagenverwaltung die Nummer eingefügt, so dass diese bei Erstellung von Schriftsätzen für das Finanzamt automatisch enthalten ist.

Die Angabe ist aber nicht verpflichtend, von daher kann man es frei für sich entscheiden.

Gelöschter Nutzer
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Warum soll man die Beraternummer, die auch noch landesspezifisch ist, mit aufnehmen?

Wozu braucht das Finanzamt diese Nummer?

Will es irgendwelche Statistiken führen?

Wie gesagt, ich würde mich dem konsequent verweigern!

Nummern die uns aufgezwungen werden:

  1. SteuerID
  2. Wirtschaftsnummer (noch nicht realisiert, steht aber in der AO)
  3. Steuernummer
  4. USt.ID
  5. SV-Nr.
  6. eTIN
  7. Beraternummer?

Gruß A. Martens

hruediger
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Ich stimme voll zu. Wenn, dann bitte bundesweit einheitlich, so dass die Softwareentwickler sich drauf einstellen können. Der geringe Vorteil bei einer evtl. Praxisverlegung, den die Finanzbehörde erwähnt (durch zentrale Speicherung der Zustellanschrift), wiegt die Mehrarbeit nicht auf. - Bin mal gespannt, ob andere Bundesländer auch auf die Idee kommen....

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Gelöschter Nutzer
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Dafür würde die SteuerID bzw. die Wirtschafts-ID (§ 139c AO; seit 15 Jahren im Gesetz) ja vollkommen ausreichen. Man benötigt keine weitere neue Nummer.

Die Finanzverwaltung soll endlich ihren permanenten Rechtsbruch beheben. Dann würden sich viele Probleme von alleine erledigen.

hansch
Fortgeschrittener
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In Einkommensteuer kann auf Seite 2 des Mantelbogens eine "Zustell- oder Beraternummer der Finanzverwaltung" eingegeben werden.

hruediger
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Danke für den Hinweis!

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Hallo Datev,

können Sie bitte mit der Finanzverwaltung klären, was die Finanzverwaltung mit dieser Nummer machen möchte und welche Verknüpfungen damit verbunden / geplant sind?

Denkbar wäre:

1) Ein StB-Ranking im Zusammenhang mit dem Risikomanagement bei der Finanzverwaltung

2) Aussteuerung von Erklärungen bestimmter Steuerberater

3) Mandanten / Branchen sortiert nach Beratern

4) Fristeneinhaltung nach Beratern

5) Bloße Postzusammenführung bei Bekanntgabe an StB 🙂

...

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Zumindest ist die Beraternummer im Zusammenhang mit der "Kontingentierung" der Finanzverwaltung NRW genannt. Vielleicht liegt auch nur hier der Grund für diese Nummer?

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Anne_Steuern
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Also für mich klingt das so, als wolle man Stammdaten zentral verwalten. In dem Schreiben wird z.B. auf das Vorgehen bei Anschriftenänderungen hingewiesen.

 

Die Schreibweise meines Namens führt gerne zu Verwirrungen. Ich finde es deshalb ausgesprochen angenehm, wenn das nun vereinheitlicht wird.

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einmalnoch
Experte
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@Anne_Steuern  schrieb:

Also für mich klingt das so, als wolle man Stammdaten zentral verwalten. In dem Schreiben wird z.B. auf das Vorgehen bei Anschriftenänderungen hingewiesen.

 

Die Schreibweise meines Namens führt gerne zu Verwirrungen. Ich finde es deshalb ausgesprochen angenehm, wenn das nun vereinheitlicht wird.


Genau das hatte ien Bundesland vor vielen Jahren mal gemacht. Der Erfolg war, dass die Post, soweit die Kanzlei in einem anderen Bundesland und in die Wohnanschrift des Beraters in eben jenem Bundeslang war, zur Wohnanschrift geschickt wurde. Insgesamt wenig erfolgreich und vor Allem höchst bedenklich wenn die Mandanten darüber die Wohnanschrift erfahren.

 

Datenschutzrechtlich höchst bedenklich, die Vorkehrungen in der Kanzlei sind getroffen, aber bei Post im privaten Bereich?

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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letzte Antwort am 28.07.2023 12:01:02 von einmalnoch
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