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Unfallversicherung Lodas

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letzte Antwort am 25.08.2017 08:28:30 von Wolfgang_Stein
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Unfallversicherung – mehrere Personalnummern -- LODAS

Rückwirkend für 2016 wurden im August 17  für Mitarbeiter mit mehreren Personalnummern die entsprechenden Daten unter Sozialversicherung Vorbeschäftigungswerte UV eingegeben, die zweite Personalnummer ausgeschlossen. Auf eine Nachberechnung auf das Vorjahr wurde erstmals verzichtet, da zeitgleich eine zweite, gleichlautende Gefahrtarifstelle gelöscht worden war (was in der Regel eine Rückrechnung für alle MA auslöst).

Die Auswertung: Einzelaufstellung Unfallversicherung Nr. 145 vom Jahr 2016  war korrekt, doch stimmen nach wie vor die Werte der Auswertungen 422 und 147 nicht mit den Endsummen von 145 überein.

Müssen die betroffenen Mitarbeiter trotz der automatischen Rückrechnung mit 01/2016- Personalnummer- Wert 1-  Bearbeitungsschlüssel 96 -auf das Vorjahr nachberechnet werden?

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Auch für 2017 wurden in 08/2017 Änderungen bzgl. eines MA mit mehreren Personalnummern eingegeben, hier jedoch waren die UV Werte nicht korrekt! Bedeutet dies, dass generell bei UV Änderungen eine Nachberechnung mit o.g. Bearbeitungsschlüssel  durchgeführt werden muss?

encko
Einsteiger
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Hallo,

hatte auch mal den Fall, dass Mandantenstammdaten geändert wurden. Zwei verschiedene Leute des Supports waren sich auch nicht einig, ob die Nachberechnung automatisch erfolgt oder manuell angestoßen werden muss. M.E. erfolgr bei Änderung von Personenstammdaten immer eine automatische Nachberechnung. Bei Mandantenstammdaten hängt das scheinbar vom einzelnen Feld ab. Muss auch jedes Mal probieren.

Gibt es hierzu ein Dokument, das die Felder nennt, die bei Änderung eine/keine automatische NB nach sich ziehen?

mfG

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

eine rückwirkende Änderung der Personalstammdaten löst im Gegensatz zu den Mandantenstammdaten eine automatische Nachberechnung aus.
Die Vorbeschäftigungswerte der Unfallversicherung werden nur im bisherigen Lohnnachweis berücksichtigt, nicht im Digitalen.
Hintergrund ist hierbei: Bei der Auswertung 145/147 gibt es keinen Teillohnnachweis. Dieser wird nur bei den neuen BG Meldungen erstellt. Daher sind die Vorbeschäftigungswerte für den Digitalen Lohnnachweis nicht relevant.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.08.2017 08:28:30 von Wolfgang_Stein
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