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Nachzuschlag pflichtig

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letzte Antwort am 24.08.2017 07:55:20 von Sabine_Hauch
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Beginner
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Eine Mitarbeiterin hat ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen. Da sie Stundenlohn und Nachtzuschläge erhalten hat, muss ich diese ja während des Beschäftigungsverbotes weiterzahlen, aber nicht steuerfrei, sondern pflichtig. Mit welcher Lohnart muss ich diese bei Lohn + Gehalt classic abrechnen?

Vielen Dank

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
18 Mal angesehen

Hallo,

meinen Sie die durchschnittlichen, nicht geleisteten Sonn-,Feiertags-,Nachtstunden während Unterbrechung?

Für diesen Sachverhalt haben Sie die Möglichkeit, einen Durchschnittsspeicher anzulegen.

Im Dokument Durchschnittsberechnung (Beispiele für Lohn und Gehalt)   ist beschrieben, wie Durchschnittsspeicher eingerichtet werden kann.

Für weitere Unterstützung und Details wenden Sie sich bitte an den Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911-35600; Servicekontakt pro).

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG

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letzte Antwort am 24.08.2017 07:55:20 von Sabine_Hauch
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