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Firmenwagen bei Elternzeit / Eingabe und was passiert mit den geldwerten Vorteil

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letzte Antwort am 13.09.2023 12:33:27 von _JuliaBorowski_
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anja1983
Beginner
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Nachricht 1 von 12
5263 Mal angesehen

Hallo Zusammen, ich habe einen Arbeiternehmer (Vater), der geht vom 01.10.-31.10. in Elternzeit. Er darf während dieser Zeit seinen Firmenwagen weiter nutzen. Meine Fragen: Handelt es sich hierbei um eine weitergewährte Arbeitgeberleistung? Wie berechne ich dies genau, wenn ich nicht weiß, was er an Elterngeld bekommt. Wie gebe ich es in Lodas ein? Unter Fehlzeit und dann Angaben zu Fehlzeiten/ Unterberechungen? Welche Daten gehören dort hin? Bruttolistenpreis des Autos? Oder Geldwerter Vorteil? Ich hoffe, ihr könnte mir weiterhelfen. Danke vorab.

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 12
4512 Mal angesehen

Guten Morgen,

wenn Sie die Häkchen für die Berechnung des Firmenwagens nicht herausnehmen, wird dieser während der Elternzeit normal weiterberechnet. Wenn der Firmenwagen während der Unterbrechung weitergezahlt wird, handelt es sich, wie von Ihnen vermutet, um eine weitergewährte Arbeitgeberleistung. Insofern der Arbeitnehmer Leistungen bezieht, können Sie diese bei der Krankenkasse erfragen.

Im Dokument 5303259 - Firmenwagen / Privatfahrt / Dienstwagen (Beispiele für LODAS) finden Sie die Eingaben, welche Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten vornehmen müssen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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haag
Einsteiger
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Nachricht 3 von 12
4018 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe einen ähnlichen Fall und rechne mit Lohn und Gehalt Comfort ab. Da wir unsere Firmenwägen derzeit noch über das Personalmanagementsystem (anderer Anbieter) verwalten, bekomme ich von der Kollegin die Summe PKW-Nutzung 1% Versteuerung LA 2501 und Fahrt Wohng. Arb.stätte LA 2508 mitgeteilt und lege dies in den Stammdaten -> Festbezügen an. Wir haben nun die Regelung aufgestellt, dass wenn ein MA/in 2 Mo. in EZ geht, er das Auto auf Nachfrage auch behalten darf. Nun habe ich den 1. "Fall"! Meine Fragen:

 

1. Wie rechne ich in einem Monat den Firmenwagen ab, wenn ich kein Steuerbrutto habe und wie kann ich dies mit

    Datev berechnen?

2. Macht es doch bei diesen "Störfällen" langfristig Sinn, dass ich die Firmenwagenbesteuerung in Datev einpflege

    und abrechne? 

 

Wer kann mir hier helfen?

Über Antworten freue ich mich!

 

 

 

 

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tbehrens
Erfahrener
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Nachricht 4 von 12
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Wieso haben Sie kein Steuerbrutto? Der geldwerte Vorteil (1% und ggf. auch Whg./Arbeitstätte) ist doch steuerpflichtig.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 12
3960 Mal angesehen

Hallo,

 


da der Betrag des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Firmenfahrzeugs i. d. R. den steuerlichen Grundfreibetrag nicht übersteigt, ist es durchaus möglich, dass keine Lohnsteuer errechnet und einbehalten wird. Das ist u. a. abhängig von den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers.


Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich hier um eine weitergewährte Arbeitgeberleistung.


Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserem Dokument 1007414 - Weitergewährte Arbeitgeberleistungen abrechnen.


Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen die Eingabe des Firmenwagens in Lohn und Gehalt direkt unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen vorzunehmen. Die steuer- und sv-rechtliche Behandlung wird dann automatisch von Lohn und Gehalt nach den Eingaben vorgenommen. Wird der Betrag des Firmenwagens in den Festbezügen hinterlegt, kann Lohn und Gehalt diese "Überwachung" nicht durchführen. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TN
Fachmann
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Nachricht 6 von 12
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Der Betrag des erhaltenen Elterngelds müsste unter Arbeitgeberleistungen während Sozialleistungsbezug (auch Stichwort der Dokumente) erfasst werden.

 

Sicherheitshalber wird bei uns auch immer noch das Vergleichsnetto geprüft.

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 12
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Hallo, ich habe den Fall, dass ein Mitarbeiter in seiner Elternzeit eine Gehaltserhöhung und eine Bonuszahlung erhalten hat.

 

Muss ich das auch unter Arbeitgeberleistungen erfassen?

 

Warum muss ich das erhaltene Elterngeld eintragen?

 

Ich danke für die Hilfe.

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K_Wolf
Einsteiger
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Nachricht 8 von 12
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Guten Morgen,

 

während der Elternzeit lässt Lodas das Erfassen von laufenden Bezügen in der Regel nicht zu.

Der Bonus, sofern er als sonstiger Bezug geschlüsselt ist, kann ausgezahlt werden.

Die Gehaltserhöhung sollte somit erst nach Ende der Elternzeit greifen.

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 12
2356 Mal angesehen

@K_Wolf  Wissen Sie, wie ich das Elterngeld in den "Arbeitgeberleistungen" erfasse?

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K_Wolf
Einsteiger
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Nachricht 10 von 12
2344 Mal angesehen

Hallo nochmal,

 

wir tragen, sofern der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin einen Dienstwagen fährt und während der Elternzeit weiternutzen darf, lediglich den Wert der 1% des BLPbei "Weitergewährte AG-Leistung brutto:" ein.

Den Bezug des Elterngeldes haben wir bisher nie berücksichtigt, da dass nicht vom Arbeitgeber getragen wird.

 

Beanstandungen gab es bei einem Mandanten der gleich zwei Mitarbeiter in Elternzeit hatte nach der lezten SV Prüfung keine hierzu.

haag
Einsteiger
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Nachricht 11 von 12
2308 Mal angesehen

Hallo Frau Borowski,

 

wir hatten mal den Fall, dass wir nach erstellen der Probeabrechnung durch das Fehlerprotokoll aufgefordert worden sind, bei einem Mitarbeiter in Elternzeit, das Elterngeld anzufordern und in:

Bewegungsdaten -> Monatsstammdaten -> Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug -> Höhe der Sozialleistung .... eingeben mussten. Ich glaube mit Zeitraum neu kann man die Eintragungen machen.

Ist schon eine Weile her....

 

Hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte..

 

Grüße

I. Haag

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 12
2305 Mal angesehen

@haag  haben Sie ganz lieben Dank, das war sehr hilfreich.

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letzte Antwort am 13.09.2023 12:33:27 von _JuliaBorowski_
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