Wir nutzen Steuerkonto online. Hier kommt es häufig vor, dass ein Abruf nicht mehr möglich ist, weil sich die Steuernummer geändert hat oder der Mandant bei Steuerkonto online nicht registriert ist.
Durch die VDB 2.0 wurde jetzt automatisch der Abruf des Steuerkontos für ESt. usw. freigegeben.
Ist es möglich aufgrund der Freigabe bei der VDB auch betriebliche Steuern, die unter der gleichen Steuernummer geführt werden, abzurufen? Wenn ja, wie?
DK
Hallo Herr Kühn,
wir nutzen auch schon länger Steuerkonto Online.
Der Abruf von UST+LST ist bei gleicher Steuernummer generell möglich, da die Freischaltung immer für sämtliche Bewegungen auf dieser Steuernummer gilt. Den Abruf nehmen wir dann über Steuerkonto Online vor.
Bei Änderungen der Steuernummer pflegen wir die in die VDB ein. Der große Vorteil nun, das kann ein Mitarbeiter erledigen. Bei Steuerkonto Online war das ja immer an die Berufsträger-Smartcard gebunden.
Durch die Umstellung/Änderungen der Steuernummern haben wir aber einiges an Aufwand.
Insbesondere bei Ehegatten gibt es öfter mal Probleme, wenn die gleiche Steuernummer eben nicht nur für UST+LSt sondern auch für die EST gilt.
Beste Grüße
Marion Beutner