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abweichendes Rechnungsdatum zum Stapel

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letzte Antwort am 05.09.2017 16:06:14 von paschmi
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paschmi
Beginner
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Hallo Zusammen,

ich komme aus der SAP Welt und arbeite seit einem Monat in meiner neuen Firma mit DATEV. Hier wurde DATEV auch erst eingeführt.

Ich habe nun folgendes Problem. Mit welchem Datum buche ich Rechnungen aus alten Monaten, bei denen der Stapel schon verarbeitet ist und fortgeschrieben, z.B. Rechnungsdatum 15.06.2017, Stapel Juni ist fortgeschrieben. Rechnung kommt im August ins Haus.

Da die Rechnungen auch über DATEV bezahlt werden, errechnet sich doch die Fälligkeit der Rechnung anhand den Feldes "Datum". Wenn ich im Stapel August das Datum 15.06. eingebe, kommt die Meldung "#REW02119 Das eingegeben Datum passt nicht zum Stapel. Wollen Sie einen neuen Stapel anlegen?" Gebe ich dann den 01.08. oder das Tagesdatum ein, errechnet das System doch diesem Datum aus die Fälligkeit der Rechnung.

In den Stammdaten ist hinterlegt "30 Tage netto". Die Rechnung würde erst zum 01.09. bzw. Tagesdatum + 30 Tage fällig. Aber dies ist falsch.

Die Rechnung wäre sofort fällig.

Im SAP kann man ein Buchungsdatum (Steuerung der Periode) und ein Belegdatum (Rechnungsdatum, Feld für die Ermittlung der Fälligkeit) eingeben.

Gibt es in DATEV eine ähnliche Funktion bzw. Felder dafür? Ich habe jetzt nicht jedes mal Bock bei solchen Rechnungen eine abweichende Fälligkeit zu den Stammdaten einzugeben, z.B. sofort Fällig.

Wie ist hier das generelle Vorgehen in anderen Firmen?

Vielen Dank im Voraus.

Mfg

Patrick Schmidt

bettinakaiser
Beginner
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Vielleicht hilft Ihnen das Belegfeld 2 weiter. Hierzu Lexinform Dokument 9211385

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encko
Einsteiger
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Hallo,

Buchungsdatum ist bei Datev immer das aktuelle Tagesdatum. Die Periode wird über den Stapel zugeordnet. D.h., eientlich haben das richtig gebucht. Wir arbeiten mit Kanzlei Rewe. Dort ist das so möglich, ohne Fehlermeldung. Welche Version haben Sie? Alternativ könnten Sie ntrl. auch einen neuen Stapel für Juni anlegen und Nachträge dorthin buchen. Dann kommen diese Buchungen allerdings u.U. nicht in die UStVA.

mfG

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paschmi
Beginner
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Hallo Frau Kaiser,

genau das will ich eben nicht. Es kommt in der Praxis doch öfters vor, dass Rechnungen nicht immer zur richtigen Periode im Haus sind. Ich will nicht jedesmal hier eine abweichende Fälligkeit zu den Stammdaten eintragen müssen.

Eingangsrechnung (Kreditor-Haben-Buchung)

-Ein abweichendes Fälligkeitsdatum im Format TTMMJJ.

Generell soll die Periode bzw. Stapel innerhalb von 10 Tagen zugemacht werden. Wenn danach noch Rechnungen kommen, so kommen diese in den aktuell Monat. Es muss doch die Möglichkeit hier geben, das richtige Rechnungsdatum mit anzugeben, damit er sich automatisch anhand der hinterlegten Zahlungskondition in den Stammdaten das richtige Fälligkeitsdatum errechnet und ich nicht jedes mal wir dann andere Zahlungsbedingungen im Belegfeld 2 eintragen muss!!! Im SAP war dies ohne Probleme machbar bzw. im Standard gegeben. 

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paschmi
Beginner
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Hallo Herr Müller,

der Staple Juni ist schon verarbeitet bzw. fortgeschrieben. Jetzt kommt im August noch eine Rechnung mit Rechnungsdatum Juni. Wenn ich das heutige Datum 17.08. nehme würde die Rechnung erst am 17.09 fällig werden, aber das ist falsch. Die Rechnung ist sofort fällig, da die 30 Tage netto vorbei sind. Ich müsste jetzt im Belegfeld 2 eine andere Zahlungskondition hinterlegen, als in den Stammdaten hinterlegt. Das kann doch nicht zielführend sein? Nochmal einen Stapel Juni machen, sehe ich falsch, da hier schon die UStVA gelaufen ist und jedes mal eine korrigierte abzugeben ist auch doof. Dann kommt im Oktober nochmal eine Juni Rechnung und alles fängt von vorne an.

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björn
Experte
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Hallo Herr Schmidt,

in der Regel ist es kein Problem eine ältere Rechnung in einem höherem Buchungsmonat zu buchen.

Prüfen Sie doch mal alle Einstellungen, ob da nicht irgendwas fehlt oder falsch eingestellt ist. Leider kann ich Ihnen da nicht sagen wo genau Sie prüfen müssen.

Wir haben hier bisher keine Probleme.

Gruß

Björn Niggemann

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sokru
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Schmidt,

im DATEV kann für Ihren Fall eventuell auch mit dem Leistungsdatum gearbeitet werden. Ob das Leistungsdatum bei der Berechnung der Fälligkeit berücksichtigt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

@ DATEV: kann nicht jemand von der DATEV weiter helfen. Hat das Leistungsdatum Einfluss auf die Berechnung der Fälligkeit?

MfG

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Schmidt,

bitte legen Sie einen Stapel mit Stapeldatum August an. Im Belegfeld 2 erfassen Sie das Datum der Fälligkeit 15.07.17 (30 Tage) und im Belegdatum den 15.06. Dann kommt es zu keiner Fehlermeldung.

In den Stammdaten muss nichts verändert werden. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an den Anwenderservice wenden.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Nida Niazioglou

Service Rechnungswesen (FIBU)

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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anwender
Aufsteiger
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Hallo Frau Niazioglou,

Warum wird das "Belegfeld 2" nicht umgetauft in "Fälligkeitsdatum" und zeitgleich ein neues "Belegfeld 2" eingeführt, welches als echtes "Belegfeld" nutzbar ist, um beim Datentransfer z. B. eine "Auftragsnummer" zusätzlich zur "Rechnungsnummer" zu übergeben.

Es gibt Kunden, die bei der Zahlung von Rechnungen anstelle der Rechnungsnummer die Auftragsnummer erfassen. Insbesondere bei Vorauskasse im Online- Handel haben wir bekanntermaßen das Problem, daß zum Zeitpunkt der Zahlung die "Rechnungsnummer" aufrund der noch nicht erstellten Rechnung irgendwie noch nicht bekannt ist.

DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

das Belegfeld 2 hat mehrere Funktionalitäten für die Offene-Posten-Buchführung (z.B. Fälligkeitsermittlung, Bankensteuerung im Zahlungsvorschlag). Details entnehmen Sie bitte der Programmhilfe.

Dieser Wunsch ist bekannt, gerne nehmen wir diesen für Sie auf. Aktuell können wir keinen Realisierungszeitpunkt nennen. Bitte haben Sie Verständnis hierfür.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Nida Niazioglou

Service Rechnungswesen (FIBU)

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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Gelöschter Nutzer
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Das muss man sich einfach vorstellen.

Da wird ein Belegfeld2 von der Softwareprogrammierung vergewaltigt, weil die es einfach nicht hinbekommen haben, für die unterschiedlichsten Funktionen entsprechende Felder einzurichten. Wegen diesem Missstand ist der Anwender nun gezwungen, andere Felder ebenfalls zu vergewaltigen.

Wie absurd!!

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paschmi
Beginner
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Hallo Zusammen,

wie gehe ich nun mit folgendem Fall um:

Wir haben seit diesem Jahr zum 01.07.2017 ein abweichendes Wirtschaftsjahr.

Jetzt habe ich eine Rechnung vom 29.05.2017 bekommen. Ich bin im Stapel August 08/2017 unterwegs. Gebe ich hier im Feld "Datum" 29.05." ein kommt die Meldung "REW00314 Das eingegebene Datum liegt vor dem Wirtschaftsjahresbeginn. Bitte korrigieren Sie die Eingabe!". Damit sich das System die richtige Fälligkeit zieht, muss im Feld Datum das Rechnungsdatum doch vorhanden sein? Selbst wenn ich im Belegfeld 2 das Fälligkeitsdatum eingeben, wie von Frau Niazioglou weiter oben beschrieben, bekomme ich die Fehlermeldung!!!

Wie machen es andere Firmen, wenn Rechnungen aus dem alten Jahr ins Haus kommen?

Vielen Dank.

Mfg

Patrick Schmidt

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björn
Experte
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Hallo Herr Schmidt,

Sie müssen hier im alten Jahr einen neuen Vorlauf anlegen und diese dort verbuchen oder im Jahresabschluss nachbuchen.

Sollte das nicht mehr gehen weil der Abschluss schon erledigt ist, dann hilft nur die Verbuchung mit dem Datum 01.07. oder so und als Aufwandskonto dann periodenfremde Aufwendungen.

Gruß

Björn Niggemann

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paschmi
Beginner
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Hallo Herr Niggemann,

vielen Dank für die schnelle Hilfe. Abschluss ist schon fertig. Evtl. wird es noch als Rückstellung erfasst.

Dann bleibt wohl nur mit 01.07 oder so zu buchen und evtl. gegen Rückstellung oder eben periodenfremder Aufwand.

Hoffe DATEV lässt sich da mal ne gute Lösung einfallen.

VG

Patrick Schmidt

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letzte Antwort am 05.09.2017 16:06:14 von paschmi
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