Hallo,
bei einer LSt-AP wurde festgestellt, dass 2 neue Direktversicherungen mit den bestehenden Altzusagen als Einheit zu betrachten sind und somit keine Steuerbefreiung nach 3 Nr. 63 EStG in Frage kommt (lt. BMF-Schreiben von 2013). Somit soll alles pauschal versteuert werden. Da die Grenze von 1.752 € überschritten wird, müsste individuell versteuert und verbeitragt werden. Wie soll ich das in LODAS abbilden, welche Einstellungen muss ich bei den Neuzusagen machen, um sie als Altzusage zu behandeln? Z.B. den Haken bei "Versorgungszusage ab 1.1.2005" rausnehmen (obwohl das ja eigentlich nicht stimmt) und auch Haken bei Steuerbefreiung einfach rausnehmen?
Hatte jemand schon mal den Fall?
Danke und viele Grüße
A.E.
Wenn die beiden neuen Direktversicherungen im Zusammenhang mit den alten stehen können Sie die Einstellungen so vornehmen als ob es eine Altzusage wäre (notfalls könnten Sie die beiden Versicherungen auch den alten Versicherungen zuordnen mit Beginn-Zeitpunkt z.B. 01/2017)
In dem Assistent für betriebliche Altersvorsorge werden die Beträge jeweils so eingespielt, dass Sie sich über die spätere Versteuerung (bzw. Wechsel der Besteuerung von pauschal zu laufende Besteuerung) keine Sorgen machen müssen.
Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Die erforderlichen Schlüsselungen einer Altzusage sowie weitere Informationen finden Sie im Dokument 5303225 .
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG