Wie kann bereinigt werden, dass der Lohnnachweis von der DGVU mit Fehler abgelehnt wurde, da der GT 2015 nicht dem rückgemeldeten GT 2016 entspricht, jedoch in 2016 NBen auf 2015 erfolgten?
Hallo,
es dürfen nur noch Gefahrtarifstellen benutzt werden, die über das Rückmeldeverfahren von der Berufgenossenschaft als gültig zurückgemeldet wurden.
Überprüfen Sie bitte in der Auswertung "Abrechnungsaufstellung BG", welche Mitarbeiter noch auf die falsche Gefahrtarifstelle laufen.
Anschließend führen Sie für diese Mitarbeiter eine Lohnabrechnung mit Nachberechnung ab 01/2016 durch. Sind hiervon auch bereits ausgetretene Mitarbeiter betroffen, so ist hier unter Stammdaten l Beschäftigung l Zeitraum der letzte abzurechnende Monat auf den aktuellen Abrechnungsmonat hochzusetzen.
Viele Grüße
Simone Druse
Personalwirtschaft
DATEV eG