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Sonderbilanz-Sachverhalte in der Gesamthand - Jahreswechsel?

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letzte Antwort am 22.05.2018 12:03:57 von bfit
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beutner
Beginner
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Hallo,

wir haben für den Jahresabschluss 2015 bereits die Sonderbilanz-Sachverhalte in der Gesamthand angelegt.

Die Verbuchung hat auch wunderbar funktioniert.

Beim Jahresabschluss 2016 stellen wir nun fest, dass kein einziger dieser Sachverhalte zur Auswahl steht.

Gibt es hier auch eine "spezielle" Jahresübernahme, um die entsprechenden Sachverhalte zu übernehmen und die korrespondierenden Buchungen in der Sonderbilanz zu erzeugen?

Eine manuelle Erfassung der Sachverhalte wäre ja möglich, erscheint mir aber wenig sinnvoll.

Ich bin gespannt, auf die Erfahrungswerte.

DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Beutner,

aktuell werden die Sonderbilanzsachverhalte nur im Rahmen der Jahresübernahme in das höhere Jahr übergeben. In Ihrem Fall bedeutet das, dass die Sachverhalte im Folgejahr leider manuell erfasst werden müssen.

Die Problematik ist uns bereits bekannt und wir werden die Möglichkeit einer nachträglichen Jahresübernahme schaffen. Wann diese Lösung programmtechnisch umgesetzt werden wird steht leider noch nicht fest, so dass aktuell keine Aussage zur Umsetzung getroffen werden kann.

Mit freundlichem Gruß

Bernhard Frauenknecht

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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bfit
Meister
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Herr Frauenknecht,

tut sich hier zur DVD 12.0 etwas?

Die ganze schöne Erleichterung ist futsch, wenn man statt ein paar Buchungssätze einzugeben, jetzt jedes Jahr ein paar Sonderbilanz-Sachverhalte anlegen muss. Und dass zunächst eine Jahresübernahme ins nächste Jahr (z. B. 2018) erfolgt, bevor mit dem Jahresabschluss des Jahres (z. B. 2017) begonnen wird, ist doch fast immer so. Ich habe jetzt aus lauter Verzweiflung schon mal den Jahresabschluss 2018 eröffnet und stelle fest, dass ich keine richtige Zuordnungstabelle für die Steuerbilanz habe. Diese gibt es für 2018 noch nicht. Somit muss ich dann bei Erstellung des Jahresabschlusses 2018 wieder daran denken, die Zuordnungstabelle für den Bereich Steuerrecht zu ändern. Irgendwie kein schönes Arbeiten.

Viele Grüße,

B. Fitschen

P.S.: Da sich die Sonderbilanz-Sachverhalte offensichtlich auch in der Buchführung einrichten lassen, können Sie das hier für mich als erledigt betrachten.

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letzte Antwort am 22.05.2018 12:03:57 von bfit
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