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Nachträgliche Änderung Fälligkeit Ausgangsrechnung

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letzte Antwort am 18.08.2017 14:03:27 von wielgoß
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curlysue_82
Beginner
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Hallo Zusammen,

gibt es im Mahnwesen eine Möglichkeit die Fälligkeit der Rechnung nach Festschreiben des Stapels zu ändern?

Der Steuerberater hat damals ohne Fälligkeiten gebucht, wir haben die Daten übernommen, so dass nun die Fälligkeit der Vorjahresrechnungen falsch ins Mahnwesen laufen.

Vielen Dank!

w_paul
Erfahrener
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Falls es sich um Datev Rechnungswesen und gleiche Fälligkeitszeiträume handelt, kann unter Stammdaten z. B. 30 Tage festgelegt werden.

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curlysue_82
Beginner
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Dann werden die Änderungen aber nur auf zukünftige Rechnungen angewendet. Es geht hier um die nachträgliche Fälligkeitsänderung bei bereits festgeschriebenen Offenen Posten.

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w_paul
Erfahrener
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Okay, dann kenne ich leider keine Lösung. Schade.

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marcohüwe
Meister
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Hallo,

sofern man nicht alle betroffenen Stapel mit Generalumkehr stornieren und neu einbuchen möchte (*) folgender Gedanke:

- Export der Opos-Liste nach Excel

- Aufbereitung in Excel sowie über ASCII-Import-Schema - jeder Posten ein Buchungssatz (S/H tauschen, ggf mit Generalumkehrschlüssel)

- wieder in Rewe importieren, alle Posten wären ausgeglichen

- Liste erneut anpassen (keine Generalumkehr, ggf. Belegfeld2 für richtige Fälligkeit nutzen)

- wieder in Rewe importieren

Das setzt natürlich gewisse Kenntnisse im Bereich Excel und ASCII-Daten voraus...

(*) vgl. die neue Funktion beim Öffnen der Primanota, rechte Maus, Buchungen bearbeiten / Stapel mit GU-Buchungen erzeugen

Mit freundlichen Grüßen

Marco Hüwe

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

wenn Sie bis zur DVD 11.0, die Ende des Monats kommt, damit warten können: Mit der Version kann das Fälligkeitsdatum auch nach Festschreibung geändert werden.

Siehe Dokument 1021843 (dort unter Punkt 1.2.3).

Viele Grüße

Uwe Lutz

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wielgoß
Experte
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Hallo Frau von Lovenberg,

wie Herr Lutz bereits schrieb, ist eine Änderung der Fälligkeit ab der kommenden Programm-DVD direkt in einigen OPOS-Auswertungen möglich.

Bereits schon jetzt können Sie Fälligkeiten direkt im Mahnwesen ändern. Für einen Mahnposten ("Rechnung") klicken Sie auf Posten sperren/entsperren und ändern Sie dort die Fälligkeit ab. Diese Änderung wird anschließend auch in den OPOS-Auswertung angezeigt.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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letzte Antwort am 18.08.2017 14:03:27 von wielgoß
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