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LODAS: Storno Lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 18.08.2017 08:40:02 von encko
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encko
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Hallo,

wir wechseln ab August von Lodas zu einem Fremdsystem. Es wurde ein Mitarbeiter mit Austritt 15.07. abgerechnet, der aber nach einem Vergleich weiter Gehalt erhält. Ich lösche also das Austrittsdatum. Mit der Stornierung der Abmeldung SV sollte ja alles klappen. Wie sieht es mit der Steuer aus?

1. Anmeldung Elstam. sollte LODAS eigentlich automatisch wieder anmelden?

2. Lohnsteuerbescheinigung. Wie geht LODAS hier vor? Die LSt-Besch. 01.01.2017-15.07.2017 soll unbedingt storniert werden. Ich habe im Fremdsystem keine Möglichkeit, die Vortragswerte so zu erfassen, dass später eine korrekte LSt-Besch. von 16.07.2017 - xx.xx.xxxx erstellt wird. Ich kann also unter Erfassung der Vortragswerte nur eine LSt-Besch. ab 01.01.2017 im Fremdsystem erstellen.

Um eine händische Lösung mit Elster und FA möchte ich wenn möglich herum kommen.

mfG

encko
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Irgendwer eine Idee?

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strandhaubitze
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Hallöchen,

ich glaub ich hab eine Idee. Du hast denProgrammwechsel doch in Lodas angegeben. Du solltest also LSt-Bescheinigungen und Abmeldungen wegen Systemwechsel bekommen haben. Nimm das Austrittsdatum doch einfach raus und mach einen erneuten Abruf.

Dann sollte die Abmeldung wegen Austritt storniert werden (15.07.2017), es würde eine Abmeldung wegen Systemwechsel erstellt werden (31.07.2017) und Du würdest eine neue Lohnsteuerbescheinigung zum 31.07.2017 bekommen. Dann geht im neuen Programm doch dann alles weiter, ab dem 01.08.2017.

Ich denke, dass eine Elstam Anmeldung ist nicht nötig, da der Arbeitnehmer im Juli ja da war.

Hilft Dir das?

LG

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encko
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Hallo,

hilft mir leider nicht weiter. Lodas erstellt ja meines Wissens keine Lohnsteuerbescheinigung zum Systemwechseldatum. Die LSt-Besch. im neuen Programm muss dann das ganze Jahr 2017 umfassen. Und dann ist die bereits abgegebene LSt.-Besch. für diesen einen Mitarbeiter falsch! Das was Sie beschrieben haben, gilt ja so für die SV Meldungen. Um diese geht es mir nicht!

mfG

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strandhaubitze
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Nochmal hallo,

du musst den Mitarbeiter zum 31.07.2017 schon austreten lassen und im neuen System wieder rein. Dann klappt das.

Ansonsten kannst Du nur die Vortragswerte im neuen System übernehmen, aber das klappt ja nicht. Sagtest Du.

LG

encko
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Hallo,

ja das stimmt, zwar. Ist aber auch keine Musterlösung, Dann gibts Probleme bei Lohnsteuerjahresausgleich oder Einmalzahlungen. Wäre für mich dann der letzte Weg, wenn die Stornierung der LSt.Besch. missglückt.

Weiß denn irgendjemand ob Lodas mir hier die LSt.-Besch. automatisch storniert?

mfG

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten.


Wenn Sie das erfasste Austrittsdatum löschen, werden sowohl die DEÜV-Abmeldung als auch die Lohnsteuer-Bescheinigung storniert.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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encko
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Vielen Dank!

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letzte Antwort am 18.08.2017 08:40:02 von encko
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