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Abtretungsvertrag in LODAS

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letzte Antwort am 18.08.2017 10:39:16 von ilana
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ilana
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

ich habe für einen abzurechnenden Arbeitnehmer einen unterzeichneten Abtretungsvertrag erhalten (Unterhalt an Landkreis).
Wird dieser Vertrag in der Lohnabrechnung wie eine Pfändung angelegt, obwohl kein Beschluss vorliegt,

oder genügt es einen Nettoabzug einzurichten?

Ich finde leider keine Literatur zum Vorgehen in Lodas.

Vielen Dank für jede Hilfe
Ilana

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Ilana,

anhand Ihrer Schilderung vermute ich, dass es sich um eine Unterhaltspfändung handelt.

Diese können Sie im Programm unter Personaldaten | Entlohnung | Pfändung erfassen.  

Eine Anleitung zur korrekten Schlüsselung finden Sie im Dokument Pfändung: Vorgehen in LODAS.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ilana
Einsteiger
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Hallo Frau Dietl,

leider handelt es sich nicht um eine Pfändung sondern tatsächlich um die erwähnte Abtretungserklärung.

Das heißt der Arbeitnehmer hat einen "Forderungsübergang" von sich auf den Landkreis in Höhe vom rückständigen Unterhalt vereinbart, um einer angedrohten Pfändung vorsorglich aus dem Weg zu gehen.

Nun ist es Aufgabe des Arbeitgebers, diesen abgetretenen Lohn vom Arbeitnehmer einzubehalten und weiter an den Landkreis zu überweisen.

Wenn es für diesen Vorgang keine vorgegebene Arbeitsweise gibt, werde ich nun einfach einen Nettoabzug einrichten. Wenn ich eine Pfändung anlege und nicht explizit angeben kann, dass es sich eigentlich um eine Abtretung handelt, würde mir LODAS ja den Pfändungsfreibetrag usw. berechnen, was das Ziel verfehlt und einen anderen Betrag ergeben würde als der vereinbarte... so zumindest meine Vermutung. Außerdem würde es als Pfändung ausgewiesen werden (?) was nicht ganz richtig wäre.

LG Ilana

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Ilana,

eine Abtretungserklärung ist mit einer Pfändung gleichzusetzen, aus diesem Grund gibt es keine separates Anleitung dafür. Es gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bei einer Pfändung. Wenn sich z.B.  ein anderer Gläubiger mit einer vorrangigen Abtretung offenbaren würde, ist diese Abtretung zuerst zu bedienen.

Sie haben nun zwei Möglichkeiten den abgetretenen Lohn in LODAS abzubilden:

1. Über einen Netto-Abzug (wie von Ihnen bereits beschrieben)
Bitte beachten Sie dabei, dass bei der Verwendung eines Netto-Abzugs keine Überwachung der Maximalgrenze (bei Abzahlung der Schuld) stattfindet. Die Restschuld ist somit von Ihnen manuell zu überwachen.

2. Über die Anlage einer Pfändung mit fixem Abzugsbetrag
Wenn ein fixer Abzugsbetrag erfasst wird, erfolgt weder eine Berechnung noch eine Berücksichtigung des absolut unpfändbaren Betrags sowie des unpfändbaren Prozentsatzes der erfassten Forderung. Der Abzug erfolgt immer in der eingegebenen Höhe.

Da wir die Modalitäten zwischen Schuldner und Gläubiger nicht kennen, sind beide Wege in LODAS möglich.

Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
ilana
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Hallo Frau Heinlein,

vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort!

LG und ein schönes Wochenende

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letzte Antwort am 18.08.2017 10:39:16 von ilana
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