abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Pfändungsbetrag Falsch! Lodas Lohn Compact

7
letzte Antwort am 01.08.2017 12:36:38 von peterebertbebra
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
peterebertbebra
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
905 Mal angesehen

Hallo

mir ist aufgefallen, dass der Pfändungsbetrag falsch ausgewiesen wird in der Lohnabrechnung.

Da die Beträge ab 1 Juli angepasst wurden, dachte ich es kann sich vllt um einen Fehler im Programm handeln.

Laut meiner Tabelle müsste der abgezogene Betrag 44.70 Euro sein, in der Lohnabrechnung rechnet er aber nur 4.70 Euro ab.

Sonst haben die Beträge immer bis auf ein paar Cents gestimmt.

Was ist zu tun? Vielen Dank

mit freundlichen Grüssen

P.Ebert

andreas_briefs
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 8
377 Mal angesehen

Hallo Herr Ebert,

die neuen Pfändungsfreigrenzen sind über LODAS ab dem 1. Verarbeitungslauf 02.06.2017 im Rechenzentrum verfügbar.

Für Lohn und Gehalt wird mindestens das Update auf die Version 10.45 benötigt.

Beste Grüße

Andreas Briefs

0 Kudos
peterebertbebra
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 8
377 Mal angesehen

Hallo Herr Briefs

vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Software ist die Version 10.42

Da muss ich wohl ein Update machen. Da muss ich mich mal schlau machen woher ich das Update bekomme.

Vielen Dank

mit freundlichen Grüssen

P.Ebert

0 Kudos
andreas_briefs
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 8
377 Mal angesehen

Hallo Herr Ebert,

hier ist der Link: DATEV Lohn und Gehalt compact 2017 V. 10.46

Beste Grüße

Andreas Briefs

0 Kudos
peterebertbebra
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 8
377 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Briefs

vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe. Wir besitzen das Datev Programm erst seit kurzem und ich bin sehr froh über dieses Forum und ihre kompetenten Mitglieder.

Danke für den Link!!

Ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüssen

P.Ebert

0 Kudos
peterebertbebra
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 8
377 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Briefs

leider hat es nicht funktioniert mit dem Link, da ich das falsche Programm angegeben habe, welches ich aber auf dem neusten Stand habe.

Lodas Classic 10.43

Ich habe die Lohnabrechnung danach nochmals ausgedruckt der Pfändungsbetrag ist aber immer noch zu gering.

Vielleicht haben Sie ja noch einen Tipp für mich, wie ich das Problem beheben kann.

Mit freundlichen Grüssen

P.Ebert

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 7 von 8
377 Mal angesehen

Hallo Herr Ebert,

bei LODAS hat die Programm-Version keinen Einfluss auf die Höhe der Pfändung, da der Pfändungsbetrag im Rechenzentrum automatisch ermittelt wird.

Sie gehen in Ihrer Berechnung von einem Pfändungsabzug von Euro 44,70 aus. Dies entspricht einem Netto-Entgelt zwischen Euro 1.910,00 und Euro 1.919,99 bei 2 unterhaltsberechtigten Personen.

In der Lohn-Abrechnung werden nur Euro 4,70 berücksichtigt - dies entspricht einem Netto-Entgelt zwischen Euro 1.810,00 und Euro 1.819,99 bei 2 Personen.

Es scheint hier also Euro 100,00 Abweichung beim pfändbaren Netto-Entgelt zu geben. Liegt ggf. eine Lohnart vor, die nicht pfändbar ist oder (fehlerhaft) als nicht pfändbar geschlüsselt wurde?

Viele Grüße

Uwe Lutz

PS: Grundsätzliche Fehler in der Berechnung konnte ich bei den hier bisher durchgeführten Abrechnungen nicht feststellen.

0 Kudos
peterebertbebra
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 8
377 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Lutz

vielen Dank für Ihre Anregung. Als ich mir das Problem von dieser Seite mal angeschaut hab, haben wir die Lösung gefunden.

Da der betreffende Arbeitnehmer 7 Tage Urlaub während dieser Zeit hatte und er dadurch zusätzlich 15% Prozent Urlaubsgeld bekommen hat, welche nicht pfändbar sind, laut Internet, wird der Nettobetrag ja um einiges gemindert.

Laut meiner Pfändungsliste, müsste er mit dem anfallenden Nettoverdienst keinen Pfändungsbetrag abgeben. Aber ich denke Datev wird wissen was es tut und ich werde nun diese 4.70 als Pfändung angeben.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

mit freundlichen Grüßen

P.Ebert

0 Kudos
7
letzte Antwort am 01.08.2017 12:36:38 von peterebertbebra
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage